Konsensualvertrag
Ein Konsensualvertrag kommt bereits durch inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Eine Übergabe oder sonstige tatsächliche Leistung ist für den Vertragsschluss nicht erforderlich. Die meisten Verträge des Bürgerlichen Gesetzbuchs, etwa Kauf, Miete und Werkvertrag, folgen diesem Prinzip. Gesetzliche Formvorschriften können dennoch Schriftform oder notarielle Beurkundung verlangen. Der Konsensualvertrag ist vom Realvertrag abzugrenzen, dessen Entstehung zusätzlich eine Sachhingabe…