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Essentialia negotii

Essentialia negotii sind die wesentlichen Vertragspunkte, über die sich die Parteien einigen müssen, damit ein Vertrag hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar zustande kommt. Welche Punkte wesentlich sind, hängt vom Vertragstyp ab. Beim Kauf gehören regelmäßig Parteien, Kaufsache und Preis dazu; der Preis kann nach gesetzlichen oder vereinbarten Kriterien bestimmbar sein. Neben objektiv notwendigen Punkten können Parteien weitere Fragen ausdrücklich zur Voraussetzung ihrer Bindung machen.

Rechtliche Grundlagen

Fehlt Einigung über einen wesentlichen Punkt, liegt Dissens oder noch kein vollständiges Angebot vor. Dispositives Gesetzesrecht kann nicht jede fehlende Kerneinigung ersetzen.

Verfassungsrechtlicher Bezug

Bestimmtheit schützt Privatautonomie: Gerichte sollen keine Verpflichtung schaffen, deren grundlegenden Inhalt die Parteien nicht selbst festgelegt oder bestimmbar gemacht haben.

Beispiel

Die Parteien sprechen über den Verkauf eines von mehreren Grundstücken, legen aber nicht fest, welches gemeint ist. Ohne Bestimmbarkeit fehlt ein wesentlicher Vertragspunkt.

Häufige Fragen

Muss der Preis als Zahl feststehen?

Nicht immer. Er kann durch objektive Kriterien oder ein zulässiges Bestimmungsrecht bestimmbar sein.

Sind Nebenpunkte unwichtig?

Sie können wesentlich werden, wenn eine Partei erkennbar ihre Bindung davon abhängig macht.

Gibt es für jeden Vertrag dieselben Punkte?

Nein. Die notwendigen Inhalte richten sich nach Vertragstyp und Vereinbarung.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Zivilrecht, Vertragsfreiheit, Willenserklärung, Formfreiheit, Nichtigkeit und Angebot. Vertiefend: Zivilrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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