Schuldrecht

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    Novatio

    Novatio bezeichnet im römischen Recht die Ersetzung einer bestehenden Verpflichtung durch eine neue, die den bisherigen Schuldinhalt in rechtlich veränderter Form aufnimmt. Der alte Anspruch wird nach den maßgeblichen Voraussetzungen aufgehoben und durch die neue Verpflichtung abgelöst. Dies kann insbesondere durch eine neue Stipulation mit geändertem Schuldner oder anderen erheblichen Merkmalen geschehen. Eine bloße Änderung…

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    Acceptilatio

    Acceptilatio bezeichnet im römischen Recht einen förmlichen Erlass einer durch mündliches Versprechen begründeten Verpflichtung. In einer passenden Frage und Antwort bestätigt der Gläubiger den Empfang des Geschuldeten, obwohl tatsächlich keine Zahlung erfolgen muss. Das Verfahren wirkt als spiegelbildlicher Aufhebungsakt zur Verbalobligation. Andere Verpflichtungen können nicht ohne Weiteres auf diesem Weg beseitigt werden; dafür bedarf es…

  • Tilgungsbestimmung

    Eine Tilgungsbestimmung ist die Erklärung des Schuldners, welche von mehreren gleichartigen Verbindlichkeiten gegenüber demselben Gläubiger durch eine Leistung erfüllt werden soll. Reicht die Leistung nicht zur Begleichung aller Schulden aus, richtet sich ihre Zuordnung nach § 366 Absatz 1 BGB grundsätzlich nach der bei der Leistung getroffenen Bestimmung. Fehlt eine wirksame Zuordnung, greift die gesetzliche…

  • Anrechnung auf Zinsen und Kosten

    Die Anrechnung auf Zinsen und Kosten bestimmt, welcher Teil einer Schuld durch eine unzureichende Leistung getilgt wird, wenn neben der Hauptleistung auch Zinsen und Kosten geschuldet sind. Nach § 367 BGB werden grundsätzlich zuerst die Kosten, danach die Zinsen und zuletzt die Hauptleistung gedeckt. Bestimmt der Schuldner eine andere Reihenfolge, darf der Gläubiger die Annahme…

  • Aufrechnungslage

    Eine Aufrechnungslage liegt vor, wenn sich zwei Personen gegenseitig gleichartige Leistungen schulden und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufrechnung erfüllt sind. Der Aufrechnende muss seine Gegenforderung verlangen können; die gegen ihn gerichtete Hauptforderung muss erfüllbar sein. Die Gegenforderung darf grundsätzlich nicht einredebehaftet sein. Zusätzlich sind gesetzliche oder wirksam vereinbarte Aufrechnungsverbote zu prüfen. Die Aufrechnungslage ermöglicht…

  • Ersetzungsbefugnis

    Eine Ersetzungsbefugnis ist das Recht, anstelle der eigentlich geschuldeten Leistung eine andere Leistung zu erbringen oder zu verlangen. Anders als bei einer Wahlschuld besteht von Anfang an nur eine bestimmte Leistungspflicht. Die Ersatzleistung ist lediglich eine zulässige Alternative für den Berechtigten. Die Befugnis kann dem Schuldner oder dem Gläubiger zustehen und sich aus Gesetz oder…

  • Wahlschuld

    Eine Wahlschuld ist ein Schuldverhältnis, bei dem mehrere Leistungen alternativ geschuldet werden, der Schuldner jedoch nur eine davon erbringen muss. Das Wahlrecht steht nach § 262 BGB im Zweifel dem Schuldner zu, kann aber anders zugeordnet sein. Die Wahl erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. Mit ihrer wirksamen Ausübung gilt die gewählte Leistung als…

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    Condictio indebiti

    Condictio indebiti bezeichnet die Rückforderung einer Leistung, mit der der Leistende eine tatsächlich nicht bestehende Schuld erfüllen wollte. Der Begriff stammt aus dem römischen Recht und wird auch zur Beschreibung der Leistungskondiktion im heutigen Bereicherungsrecht verwendet. Nach deutschem Recht liegt ihr zentraler Anwendungsfall in § 812 Absatz 1 Satz 1 erste Alternative BGB. Maßgeblich sind…

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    Depositum

    Depositum bezeichnet im römischen Recht die grundsätzlich unentgeltliche Verwahrung einer fremden beweglichen Sache. Der Hinterleger übergibt sie dem Verwahrer, damit dieser sie aufbewahrt und später zurückgibt; ein eigener Gebrauch ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Vertrag entsteht als Realvertrag durch die Übergabe. Die Actio depositi dient der Durchsetzung der Verwahrerpflichten. Anders als beim Darlehen bleibt regelmäßig…

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    Mandatum

    Mandatum bezeichnet im römischen Recht einen grundsätzlich unentgeltlichen Auftrag, durch den der Beauftragte eine Tätigkeit im Interesse des Auftraggebers oder eines Dritten übernimmt. Die Bindung entsteht durch Einigung als Konsensualvertrag. Der Beauftragte muss den Auftrag im vereinbarten Umfang ausführen und über seine Geschäftsführung Rechenschaft ablegen. Der Auftraggeber kann insbesondere zum Ersatz auftragsbezogener Aufwendungen verpflichtet sein….