Tilgungsbestimmung
Eine Tilgungsbestimmung ist die Erklärung des Schuldners, welche von mehreren gleichartigen Verbindlichkeiten gegenüber demselben Gläubiger durch eine Leistung erfüllt werden soll. Reicht die Leistung nicht zur Begleichung aller Schulden aus, richtet sich ihre Zuordnung nach § 366 Absatz 1 BGB grundsätzlich nach der bei der Leistung getroffenen Bestimmung. Fehlt eine wirksame Zuordnung, greift die gesetzliche…