Schuldrecht

  • Tilgungsbestimmung

    Eine Tilgungsbestimmung ist die Erklärung des Schuldners, welche von mehreren gleichartigen Verbindlichkeiten gegenüber demselben Gläubiger durch eine Leistung erfüllt werden soll. Reicht die Leistung nicht zur Begleichung aller Schulden aus, richtet sich ihre Zuordnung nach § 366 Absatz 1 BGB grundsätzlich nach der bei der Leistung getroffenen Bestimmung. Fehlt eine wirksame Zuordnung, greift die gesetzliche…

  • Anrechnung auf Zinsen und Kosten

    Die Anrechnung auf Zinsen und Kosten bestimmt, welcher Teil einer Schuld durch eine unzureichende Leistung getilgt wird, wenn neben der Hauptleistung auch Zinsen und Kosten geschuldet sind. Nach § 367 BGB werden grundsätzlich zuerst die Kosten, danach die Zinsen und zuletzt die Hauptleistung gedeckt. Bestimmt der Schuldner eine andere Reihenfolge, darf der Gläubiger die Annahme…

  • Aufrechnungslage

    Eine Aufrechnungslage liegt vor, wenn sich zwei Personen gegenseitig gleichartige Leistungen schulden und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufrechnung erfüllt sind. Der Aufrechnende muss seine Gegenforderung verlangen können; die gegen ihn gerichtete Hauptforderung muss erfüllbar sein. Die Gegenforderung darf grundsätzlich nicht einredebehaftet sein. Zusätzlich sind gesetzliche oder wirksam vereinbarte Aufrechnungsverbote zu prüfen. Die Aufrechnungslage ermöglicht…

  • Ersetzungsbefugnis

    Eine Ersetzungsbefugnis ist das Recht, anstelle der eigentlich geschuldeten Leistung eine andere Leistung zu erbringen oder zu verlangen. Anders als bei einer Wahlschuld besteht von Anfang an nur eine bestimmte Leistungspflicht. Die Ersatzleistung ist lediglich eine zulässige Alternative für den Berechtigten. Die Befugnis kann dem Schuldner oder dem Gläubiger zustehen und sich aus Gesetz oder…

  • Quittung

    Eine Quittung ist das schriftliche Empfangsbekenntnis des Gläubigers über eine erhaltene Leistung. Nach § 368 BGB kann der Schuldner ihre Erteilung gegen Empfang der Leistung verlangen. Sie dient vor allem dem Nachweis, dass und in welchem Umfang geleistet wurde. Eine Quittung ist von einer Rechnung und von einem Vertrag über das Erlöschen einer Forderung zu…

  • Zwischenzinsen

    Zwischenzinsen sind der rechnerische Zinsvorteil, der dadurch entstehen kann, dass eine unverzinsliche Schuld vor ihrer Fälligkeit bezahlt wird. Nach § 272 BGB berechtigt die vorzeitige Zahlung den Schuldner grundsätzlich nicht dazu, diesen Vorteil vom geschuldeten Betrag abzuziehen. Der Gläubiger kann daher regelmäßig die volle vereinbarte Summe behalten. Ein vereinbarter Nachlass bleibt gesondert zu beurteilen; Zwischenzinsen…

  • Schuldschein

    Ein Schuldschein ist eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, die eine Schuld gegenüber dem Gläubiger dokumentiert. Er dient regelmäßig als Beweismittel für den Bestand oder Inhalt einer Forderung. Seine rechtliche Wirkung hängt von der Erklärung und den Umständen ab: Er kann lediglich eine bestehende Verpflichtung bestätigen oder Bestandteil eines weitergehenden Anerkenntnisses sein. Ein gewöhnlicher Schuldschein ist…

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    Leistung an Minderjährige

    Eine Leistung an Minderjährige ist die Erbringung einer geschuldeten Leistung gegenüber einem noch nicht volljährigen Gläubiger. Bei einem beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen bewirkt die Übergabe grundsätzlich nicht ohne die erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters das Erlöschen der Forderung. Der Verlust des Anspruchs ist ein rechtlicher Nachteil. Davon zu unterscheiden ist der möglicherweise lediglich rechtlich vorteilhafte Erwerb…

  • Rückgabe des Schuldscheins

    Die Rückgabe des Schuldscheins ist die Herausgabe der über eine Forderung ausgestellten Schuldurkunde an den Schuldner nach deren Tilgung. Nach § 371 BGB kann der Schuldner neben einer Quittung auch die Rückgabe verlangen. Behauptet der Gläubiger, hierzu außerstande zu sein, kann stattdessen ein öffentlich beglaubigtes Anerkenntnis verlangt werden, dass die Schuld erloschen ist. Die Regelung…

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    Actio depositi

    Die Actio depositi ist die römischrechtliche Klage aus einem Depositum, also einer grundsätzlich unentgeltlichen Verwahrung. Mit der direkten Klage konnte der Hinterleger insbesondere die Rückgabe der anvertrauten Sache und die Verantwortlichkeit des Verwahrers verfolgen. Für Gegenansprüche des Verwahrers stand die Gegenklage zur Verfügung. Die Klage gehört zur Geschichte des Vertragsrechts; ihre Haftungsmaßstäbe und prozessualen Wirkungen…