Versicherungsrecht

  • Versicherungsmakler

    Versicherungsmakler bezeichnet einen rechtlich selbstständigen Vermittler, der grundsätzlich im Interesse des Kunden geeigneten Versicherungsschutz beschaffen und betreuen soll. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich…

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht

    Vorvertragliche Anzeigepflicht bezeichnet die Pflicht des Antragstellers, dem Versicherer vor Vertragsschluss die in Textform gestellten Fragen zu gefahrerheblichen Umständen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen….

  • Leistungsausschluss im Versicherungsrecht

    Leistungsausschluss im Versicherungsrecht bezeichnet eine vertragliche oder gesetzliche Regelung, nach der bestimmte Gefahren, Ursachen, Schäden oder Verhaltensweisen nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue…

  • Gefahrerhöhung im Versicherungsrecht

    Gefahrerhöhung im Versicherungsrecht bezeichnet eine nach Vertragsschluss eintretende oder vom Versicherungsnehmer vorgenommene wesentliche Steigerung der Wahrscheinlichkeit oder des Umfangs eines versicherten Schadens. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue…

  • Regress des Versicherers

    Regress des Versicherers bezeichnet den Rückgriff eines Versicherers auf einen Dritten oder unter bestimmten Voraussetzungen auf den eigenen Versicherungsnehmer nach erbrachter Leistung. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue…

  • Unterversicherung

    Unterversicherung bezeichnet den Zustand, dass die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen…

  • Schadensmeldung

    Schadensmeldung bezeichnet die Anzeige eines möglicherweise versicherten Schadensereignisses gegenüber dem Versicherer. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und Einzelfall. Maßgeblich bleiben…

  • Überversicherung

    Überversicherung bezeichnet den Zustand, dass die Versicherungssumme den tatsächlichen Wert des versicherten Interesses erheblich übersteigt. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag,…

  • Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht

    Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht bezeichnet ein besonders schweres Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, bei dem naheliegende Vorsichtsmaßnahmen unbeachtet bleiben. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung…

  • Mehrfachversicherung

    Mehrfachversicherung bezeichnet die gleichzeitige Versicherung desselben Interesses gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und…