Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung bezeichnet den vertraglich vereinbarten Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst tragen muss. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen…