Versicherungsrecht

  • Selbstbeteiligung

    Selbstbeteiligung bezeichnet den vertraglich vereinbarten Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst tragen muss. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen…

  • Widerruf des Versicherungsvertrags

    Widerruf des Versicherungsvertrags bezeichnet das gesetzliche Recht des Versicherungsnehmers, seine Vertragserklärung innerhalb der Widerrufsfrist ohne besondere Begründung rückgängig zu machen. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung…

  • Deckungszusage

    Deckungszusage bezeichnet die Erklärung eines Versicherers, für einen bestimmten Versicherungsfall Versicherungsschutz zu gewähren oder Kosten zu übernehmen. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets…

  • Bezugsrecht in der Lebensversicherung

    Bezugsrecht in der Lebensversicherung bezeichnet die Bestimmung, welche Person die Versicherungsleistung aus einer Lebensversicherung erhalten soll. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach…

  • Private Haftpflichtversicherung

    Private Haftpflichtversicherung bezeichnet eine freiwillige Versicherung gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche, die aus typischen Gefahren des privaten Alltags entstehen. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets…

  • Rückkaufswert der Lebensversicherung

    Rückkaufswert der Lebensversicherung bezeichnet den Betrag, den der Versicherer bei vorzeitiger Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln auszahlt. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue…

  • Teilkaskoversicherung

    Teilkaskoversicherung bezeichnet eine Fahrzeugversicherung gegen bestimmte benannte Schäden am eigenen Kraftfahrzeug, etwa Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel oder Wildunfall. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich…

  • Maklerhaftung im Versicherungsrecht

    Maklerhaftung im Versicherungsrecht bezeichnet die Verantwortung eines Versicherungsmaklers für schuldhafte Verletzungen seiner Beratungs-, Auswahl-, Dokumentations- oder Betreuungspflichten. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets…

  • Vollkaskoversicherung

    Vollkaskoversicherung bezeichnet eine Fahrzeugversicherung, die neben Teilkaskogefahren insbesondere selbst verschuldete Unfallschäden und häufig Vandalismus am eigenen Fahrzeug abdeckt. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich…

  • Versicherungsnehmer

    Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abschließt. Er schuldet regelmäßig die Versicherungsprämie, erhält den Versicherungsschein und muss gesetzliche sowie vertragliche Mitwirkungs- und Obliegenheitspflichten beachten. Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter müssen nicht identisch sein. Wer im Versicherungsfall die Leistung beanspruchen kann, hängt deshalb von der jeweiligen Versicherung und der konkreten Vertragsgestaltung ab….