Familienrecht

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    Vermögensverzeichnis des Kindes

    Vermögensverzeichnis des Kindes ist eine von den Eltern zu erstellende Übersicht über bestimmtes Vermögen, das ihrer Verwaltung unterliegt und dem Kind insbesondere von Todes wegen oder anlässlich eines Sterbefalls zufällt. Nach § 1640 BGB ist das Verzeichnis mit einer Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit beim Familiengericht einzureichen. Die Pflicht entfällt unter anderem, wenn der Wert…

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    Umgangsanbahnung

    Umgangsanbahnung bezeichnet die schrittweise Herstellung oder Wiederaufnahme des persönlichen Kontakts zwischen einem Kind und einer umgangsberechtigten Person. Sie wird eingesetzt, wenn längere Kontaktabbrüche, geringe Vertrautheit, starke Konflikte oder besondere Belastungen einen sofortigen unbegleiteten Umgang erschweren. Eine Anbahnung kann vereinbart, durch Jugendhilfe unterstützt oder familiengerichtlich geregelt werden. Dauer, Begleitung, Orte und Übergänge richten sich nach Alter,…

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    Rechtliche Verhinderung

    Rechtliche Verhinderung bezeichnet einen gesetzlichen Grund, aus dem ein Elternteil die elterliche Sorge ganz oder teilweise nicht wirksam ausüben kann. § 1673 BGB ordnet das Ruhen bei Geschäftsunfähigkeit und besondere Folgen bei beschränkter Geschäftsfähigkeit an. Weitere Vertretungsausschlüsse können einzelne Rechtsgeschäfte betreffen. Anders als bei tatsächlicher Verhinderung beruht die Einschränkung nicht auf fehlender Erreichbarkeit oder Krankheit…

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    Aufsichtspflicht der Eltern

    Aufsichtspflicht der Eltern ist die aus der Personensorge folgende Pflicht, ein minderjähriges Kind seinem Alter, Charakter, Entwicklungsstand und der konkreten Gefahr entsprechend zu beaufsichtigen. Sie soll das Kind vor Schäden schützen und verhindern, dass es Dritte schädigt. Umfang und Intensität sind nicht starr: Mit wachsender Einsicht und Selbstständigkeit dürfen Freiräume zunehmen. Eine Pflichtverletzung kann Schadensersatzfolgen…

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    Erziehungsfähigkeit

    Erziehungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Elternteils oder einer Betreuungsperson, die körperlichen, emotionalen, sozialen und geistigen Bedürfnisse eines Kindes wahrzunehmen und sein Verhalten verlässlich am Kindeswohl auszurichten. Der Begriff ist kein festes medizinisches Merkmal, sondern ein familienrechtlicher Bewertungsfaktor. Berücksichtigt werden Bindungsangebot, Förderung, Grenzsetzung, Schutz, Empathie, Stabilität und Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Einschränkungen rechtfertigen gerichtliche Maßnahmen nur, wenn…

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    Digitaler Umgang

    Digitaler Umgang bezeichnet den Kontakt eines Kindes mit einem Elternteil über digitale Kommunikationsmittel, insbesondere Videotelefonie, Messenger, E-Mail oder andere Online-Dienste. Solche Kontakte gehören zum Umgang im Sinne des § 1684 BGB und können persönliche Begegnungen ergänzen oder räumliche Trennungen überbrücken. Ihre Ausgestaltung richtet sich nach Kindeswohl, Alter, Kindeswillen, bestehenden Bindungen und Alltag des Kindes. Ein…

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    Kooperationsfähigkeit der Eltern

    Kooperationsfähigkeit der Eltern ist ihre Fähigkeit, trotz Trennung in wesentlichen Angelegenheiten des Kindes sachlich zu kommunizieren, Informationen auszutauschen und tragfähige Entscheidungen zu treffen. Sie ist besonders bei gemeinsamer Sorge und betreuungsintensiven Modellen bedeutsam. Verlangt wird keine konfliktfreie Beziehung, wohl aber ein Mindestmaß an Verlässlichkeit und Lösungsbereitschaft. Das Familiengericht beurteilt stets die konkrete Zusammenarbeit und ihre…

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    Geschwisterumgang

    Geschwisterumgang ist der persönliche Kontakt eines Kindes zu seinem Bruder oder seiner Schwester, wenn beide nicht dauerhaft zusammenleben. Geschwister können nach § 1685 BGB ein eigenes Umgangsrecht haben, sofern der Kontakt dem Kindeswohl dient. Geschützt wird die gewachsene familiäre Beziehung unabhängig davon, ob die Geschwister vollbürtig, halbbürtig oder adoptiert sind. Art und Umfang richten sich…

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    Hauptbezugsperson

    Hauptbezugsperson ist die Person, zu der ein Kind im Alltag eine besonders tragfähige und kontinuierliche Bindung entwickelt hat und die wesentliche Betreuungs-, Schutz- und Trostfunktionen übernimmt. Der Begriff bezeichnet keinen automatisch vorrangigen Rechtsstatus. In familiengerichtlichen Entscheidungen kann die bestehende Beziehung jedoch für Bindung, Kontinuität und Belastbarkeit eines Betreuungswechsels bedeutsam sein. Zu würdigen sind sämtliche wichtigen…

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    Kindesübergabe

    Kindesübergabe bezeichnet den tatsächlichen Wechsel des Kindes von der Obhut eines Elternteils oder einer Betreuungsperson zum Umgangsberechtigten und später zurück. Sie ist häufig ein besonders konfliktanfälliger Teil des Umgangs. Ort, Zeit, Begleitpersonen, Informationsaustausch und Verspätungen sollten deshalb eindeutig geregelt sein. Maßgeblich sind Sicherheit, Verlässlichkeit und eine möglichst geringe emotionale Belastung des Kindes. Übergaben dürfen nicht…