Begleiteter Umgang
Begleiteter Umgang ist der persönliche Kontakt eines Kindes mit einem Umgangsberechtigten in Anwesenheit eines mitwirkungsbereiten Dritten. Das Familiengericht kann diese Schutzmaßnahme anordnen, wenn unbegleitete Kontakte das Kindeswohl gefährden könnten, ein vollständiger Ausschluss aber nicht erforderlich oder nicht verhältnismäßig wäre. Als Begleiter kommen Fachkräfte, Träger der Jugendhilfe oder geeignete Einzelpersonen in Betracht. Ziel sind sichere Begegnungen…