Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Eine juristische Person ist eine rechtlich verselbstständigte Organisation, die selbst Rechte und Pflichten haben kann.
Eine natürliche Person ist jeder Mensch als Träger von Rechten und Pflichten.
Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen rechtlich gleichgeordneter Personen untereinander.
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist die zentrale Kodifikation des deutschen Privatrechts.