Drittschadensliquidation
Die Drittschadensliquidation ermöglicht dem Anspruchsinhaber, ausnahmsweise einen Schaden geltend zu machen, der aufgrund einer zufälligen Schadensverlagerung bei einem Dritten eingetreten ist. Voraussetzung ist, dass Anspruch und Schaden ohne sachlichen Grund auseinanderfallen und der Schädiger nicht entlastet werden soll. Anerkannte Fallgruppen sind mittelbare Stellvertretung, Obhut für fremde Sachen und bestimmte Gefahrtragungsfälle. Der Anspruchsinhaber muss den Erlös…