Zivilrecht

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    Schumannsche Formel

    Die Schumannsche Formel beschreibt einen Maßstab zur Abgrenzung einfachen Rechts von spezifischem Verfassungsrecht bei Urteilsverfassungsbeschwerden. Ein verfassungsrechtlich relevanter Fehler liegt danach insbesondere nahe, wenn der Gesetzgeber eine Regelung mit dem vom Fachgericht angenommenen Inhalt nicht ohne Verstoß gegen das Grundgesetz erlassen dürfte. Die Formel verdeutlicht, dass nicht jede fehlerhafte Auslegung überprüft wird, sondern nur eine…

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    Schuldübernahme

    Die Schuldübernahme ist ein Vertrag, durch den ein neuer Schuldner an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt. Sie kann nach § 414 BGB unmittelbar zwischen Gläubiger und Übernehmer oder nach § 415 BGB zwischen bisherigem Schuldner und Übernehmer mit Genehmigung des Gläubigers vereinbart werden. Der Inhalt der Forderung bleibt grundsätzlich bestehen. Sicherungsrechte können jedoch erlöschen,…

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    Vertragsübernahme

    Die Vertragsübernahme überträgt eine vollständige Vertragsposition mit allen Rechten und Pflichten auf einen neuen Vertragspartner. Sie geht über eine bloße Abtretung oder Schuldübernahme hinaus, weil das gesamte Schuldverhältnis personell fortgesetzt wird. Regelmäßig ist eine dreiseitige Vereinbarung oder die Zustimmung aller Betroffenen erforderlich. Neben Hauptleistungspflichten gehen grundsätzlich auch Nebenrechte, Gestaltungsrechte und Einwendungen über, soweit Vertrag oder…

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    Erfüllungsübernahme

    Die Erfüllungsübernahme ist eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Übernehmer, nach der der Übernehmer die Verbindlichkeit des Schuldners erfüllen soll. Anders als bei der befreienden Schuldübernahme wird der Übernehmer nicht selbst Schuldner des Gläubigers. Der Gläubiger erhält grundsätzlich keinen unmittelbaren Anspruch gegen ihn. Unterbleibt die versprochene Leistung, kann der ursprüngliche Schuldner weiterhin vom Gläubiger in Anspruch…

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    Schuldbeitritt

    Der Schuldbeitritt ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die ein weiterer Schuldner neben den bisherigen Schuldner tritt. Beide haften dem Gläubiger regelmäßig als Gesamtschuldner für dieselbe Verbindlichkeit. Anders als bei der Schuldübernahme wird der ursprüngliche Schuldner nicht befreit. Der Schuldbeitritt kann mit dem Gläubiger oder als Vertrag zugunsten des Gläubigers vereinbart werden. Wegen seiner Nähe zur…

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    Abtretungsanzeige

    Die Abtretungsanzeige ist die Mitteilung des bisherigen Gläubigers an den Schuldner, dass eine Forderung abgetreten wurde. Nach § 409 BGB muss der bisherige Gläubiger eine angezeigte Abtretung dem Schuldner gegenüber grundsätzlich gegen sich gelten lassen, selbst wenn sie nicht wirksam erfolgt ist oder später rückgängig gemacht wird. Der Schutz endet insbesondere bei Rücknahme der Anzeige…

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    Annahme an Erfüllungs statt

    Annahme an Erfüllungs statt liegt vor, wenn der Gläubiger eine andere als die ursprünglich geschuldete Leistung als endgültige Erfüllung akzeptiert. Nach § 364 Absatz 1 BGB erlischt die ursprüngliche Forderung mit der Annahme der Ersatzleistung. Erweist sich der überlassene Gegenstand oder das abgetretene Recht als mangelhaft, greifen besondere Gewährleistungsregeln. Entscheidend ist die Vereinbarung, dass die…

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    Leistung erfüllungshalber

    Eine Leistung erfüllungshalber wird erbracht, wenn der Gläubiger einen anderen Vermögensgegenstand annimmt, aus dem er sich befriedigen soll, die ursprüngliche Forderung aber zunächst bestehen bleibt. Typisch ist die Hingabe eines Schecks oder die Abtretung einer Forderung zum Einzug. Erlöschen tritt erst ein, soweit der Gläubiger tatsächlich Befriedigung erlangt. Die Abgrenzung zur Annahme an Erfüllungs statt…

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    Teilleistung

    Eine Teilleistung erfüllt nur einen abgrenzbaren Teil der geschuldeten Leistung. Nach § 266 BGB ist der Schuldner grundsätzlich nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Gläubigers in Teilen zu leisten. Der Gläubiger darf eine unzulässige Teilleistung zurückweisen, ohne in Annahmeverzug zu geraten. Gesetz, Vertrag oder Treu und Glauben können eine Teilung jedoch erlauben. Nimmt der Gläubiger den…

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    Leistungsbestimmungsrecht

    Ein Leistungsbestimmungsrecht erlaubt einer Vertragspartei oder einem Dritten, Inhalt, Umfang, Zeit oder sonstige Modalitäten einer Leistung nachträglich festzulegen. Ist keine andere Regel vereinbart, muss die Bestimmung nach §§ 315 ff. BGB regelmäßig billigem Ermessen entsprechen. Eine unbillige Bestimmung ist nicht verbindlich; dann kann das Gericht die Leistung festsetzen. Das Instrument ermöglicht flexible Verträge, setzt aber…