Juristische Person

Eine juristische Person ist eine rechtlich verselbstständigte Organisation, die selbst Rechte und Pflichten haben kann. Sie handelt durch ihre Organe und ist von den hinter ihr stehenden Mitgliedern oder Trägern zu unterscheiden.

Arten juristischer Personen

Juristische Personen des Privatrechts sind beispielsweise der eingetragene Verein, die GmbH und die Aktiengesellschaft. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind etwa Gemeinden, Universitäten sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten.

Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit entsteht nach den jeweils geltenden Vorschriften, häufig durch Eintragung in ein Register oder durch staatlichen Hoheitsakt. Die juristische Person kann insbesondere Eigentum erwerben, Verträge schließen, klagen und verklagt werden.

Handeln durch Organe

Da eine Organisation nicht selbst körperlich handeln kann, wird sie durch Organe vertreten. Für eine GmbH handelt beispielsweise der Geschäftsführer, für einen eingetragenen Verein der Vorstand.

Beispiel

Mietet eine GmbH Geschäftsräume, wird grundsätzlich die GmbH selbst Vertragspartei und nicht ihr Geschäftsführer oder Gesellschafter.

Abgrenzung

Die natürliche Person ist der Mensch selbst. Nicht jede Vereinigung ist eine juristische Person; auch nichtrechtsfähige Zusammenschlüsse können jedoch nach besonderen Regeln Rechte und Pflichten haben.

Häufige Fragen

Kann eine juristische Person Grundrechte haben?

Inländische juristische Personen können nach Art. 19 Abs. 3 GG grundrechtsberechtigt sein, soweit das jeweilige Grundrecht seinem Wesen nach auf sie anwendbar ist.

Verwandte Begriffe

Grundrechtsberechtigung · Vollmacht · Stellvertretung

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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