Zivilrecht
Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, regelt die Rechtsbeziehungen rechtlich gleichgeordneter Personen untereinander. Es betrifft etwa Verträge, Eigentum, Schadensersatz, Familie und Erbschaft.
Abgrenzung zum öffentlichen Recht
Im Zivilrecht begegnen sich die Beteiligten grundsätzlich auf gleicher rechtlicher Ebene. Im öffentlichen Recht handelt dagegen typischerweise ein Träger staatlicher Gewalt in seiner hoheitlichen Funktion. Die Abgrenzung bestimmt unter anderem, welcher Rechtsweg eröffnet ist.
Wichtige Teilgebiete
Zum allgemeinen Zivilrecht gehören das Schuldrecht und das Sachenrecht. Daneben stehen Sondergebiete wie Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Handelsrecht. Zentrale Rechtsquelle ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Beispiel
Streiten Käufer und Verkäufer darüber, ob eine mangelhafte Sache repariert oder der Kaufpreis zurückgezahlt werden muss, handelt es sich regelmäßig um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung.
Durchsetzung
Zivilrechtliche Ansprüche werden grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht. Das Verfahren richtet sich insbesondere nach der Zivilprozessordnung.
Häufige Fragen
Ist Strafrecht Zivilrecht?
Nein. Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht und regelt staatliche Sanktionen für Straftaten.
Ist Arbeitsrecht Zivilrecht?
Das Individualarbeitsrecht ist überwiegend Privatrecht, weist aber zahlreiche Besonderheiten auf.
Verwandte Begriffe
Vertrag · Rechtsgeschäft · Rechtsfähigkeit
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.