Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Ein Rechtsfähiger kann beispielsweise Eigentümer, Gläubiger, Schuldner oder Erbe werden. Bei Menschen beginnt die Rechtsfähigkeit nach § 1 BGB mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod. Organisationen erlangen sie nach den Vorschriften ihrer jeweiligen Rechtsform. Rechtsfähigkeit ist von Geschäfts-, Delikts- und Prozessfähigkeit zu unterscheiden.
Natürliche Personen
Jeder Mensch ist eine natürliche Person und von der Geburt an rechtsfähig. Deshalb kann auch ein Kind Vermögen besitzen oder erben. Ob es selbst wirksam Verträge schließen darf, beantwortet nicht die Rechtsfähigkeit, sondern die Geschäftsfähigkeit.
Organisationen und Rechtsformen
Auch eine juristische Person kann eigene Rechte und Pflichten haben. Wann ihre Rechtsfähigkeit beginnt, hängt von der Rechtsform ab, etwa von einer Registereintragung, staatlichen Anerkennung oder einem gesetzlichen Errichtungsakt. Daneben kennt das Recht rechtsfähige Personengesellschaften, die selbst am Rechtsverkehr teilnehmen können, ohne juristische Personen zu sein.
Abgrenzung zur Handlungsfähigkeit
Rechtsfähigkeit besagt nur, wer Zuordnungssubjekt von Rechten und Pflichten sein kann. Für wirksames eigenes Handeln gelten zusätzliche Anforderungen. Eine juristische Person handelt durch Organe oder Vertreter; ein Minderjähriger wird bei vielen Rechtsgeschäften durch seinen gesetzlichen Vertreter vertreten oder benötigt dessen Zustimmung.
Im Verfassungsrecht ist außerdem die Grundrechtsfähigkeit zu unterscheiden. Sie betrifft die Frage, wer Träger eines bestimmten Grundrechts sein kann.
Beispiel
Ein fünfjähriges Kind erbt ein Sparguthaben. Es wird selbst Inhaber der Forderung gegen die Bank, obwohl es wegen seiner Geschäftsunfähigkeit nicht eigenständig über das Konto verfügen kann. Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit fallen hier auseinander.
Häufige Fragen
Ist Rechtsfähigkeit dasselbe wie Geschäftsfähigkeit?
Nein. Rechtsfähigkeit betrifft das Haben von Rechten und Pflichten; Geschäftsfähigkeit die Wirksamkeit eigener Willenserklärungen.
Sind alle Unternehmen juristische Personen?
Nein. Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person; daneben existieren rechtsfähige Personengesellschaften.
Kann ein Minderjähriger Eigentümer sein?
Ja. Minderjährigkeit beschränkt nicht die Rechtsfähigkeit, sondern insbesondere die Möglichkeit zu selbstständigen Rechtsgeschäften.
Weiterführende Hinweise
Grundlagen enthält das Bürgerliche Gesetzbuch; weitere Erläuterungen bietet zivilrecht-faq.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.