Grundbuchberichtigungsanspruch
Der Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 BGB gibt dem materiell Berechtigten einen Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung, wenn der Inhalt des Grundbuchs mit der wirklichen Rechtslage nicht übereinstimmt. Anspruchsgegner ist derjenige, dessen Buchposition durch die Berichtigung beeinträchtigt wird. Der Anspruch ändert das Grundbuch nicht selbst; er verschafft die erforderliche Bewilligung. Daneben kann eine Berichtigung durch Unrichtigkeitsnachweis…