Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der Teil der Personensorge, der die Entscheidung umfasst, wo sich ein minderjähriges Kind gewöhnlich und vorübergehend aufhält. Dazu gehören insbesondere Wohnort, Umzug und bestimmte Reisen. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen Eltern Entscheidungen von erheblicher Bedeutung gemeinsam treffen. Können sie sich nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis oder diesen Teil der Sorge einem Elternteil übertragen. Maßgeblich ist stets das Kindeswohl.
Umfang
Das Recht betrifft den Lebensmittelpunkt und andere wesentliche Aufenthaltsfragen. Alltägliche Aufenthalte entscheidet regelmäßig der betreuende Elternteil.
Gerichtliche Entscheidung
Das Gericht berücksichtigt unter anderem Bindungen, Kontinuität, Fördermöglichkeiten und den Kindeswillen.
Beispiel
Ein geplanter dauerhafter Umzug in eine weit entfernte Stadt bedarf bei gemeinsamer Sorge grundsätzlich der Zustimmung beider Eltern.
Häufige Fragen
Ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht das gesamte Sorgerecht?
Nein. Es ist nur ein Teilbereich der Personensorge.
Entscheidet es über den Umgang?
Nicht allein; Umgang und Aufenthalt sind rechtlich zu unterscheiden.
Verwandte Begriffe
Alleiniges Sorgerecht, Entscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten, Familienrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.