Kindeswohl
Das Kindeswohl ist der zentrale Bewertungsmaßstab des Kindschaftsrechts. Es bezeichnet die Gesamtheit der Bedingungen, die eine gesunde körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung des Kindes fördern. Bei gerichtlichen und elterlichen Entscheidungen sind insbesondere Bindungen, Kontinuität, Erziehungsfähigkeit, Fördermöglichkeiten, Schutz vor Gefahren und der altersangemessen gewichtete Kindeswille zu berücksichtigen. Das Kindeswohl ist keine starre Formel, sondern verlangt eine konkrete Betrachtung des einzelnen Kindes.
Kriterien
Je nach Fall können Bindungen, Stabilität, Geschwisterbeziehungen, Gesundheit, Betreuung und die Fähigkeit der Eltern zur Kooperation unterschiedlich wichtig sein.
Vorrang des Kindes
Interessen der Eltern sind relevant, müssen aber hinter dem Schutz und der Entwicklung des Kindes zurücktreten.
Beispiel
Bei einer Aufenthaltsentscheidung kann der Erhalt stabiler Bindungen wichtiger sein als die bequemere Lebensplanung eines Elternteils.
Häufige Fragen
Ist Kindeswohl dasselbe wie Kindeswille?
Nein. Der Wille ist ein wichtiges, aber nicht allein entscheidendes Kriterium.
Wann greift der Staat ein?
Insbesondere bei einer Kindeswohlgefährdung.
Verwandte Begriffe
Bindungstoleranz, Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.