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Moderner Eingriffsbegriff

Der moderne Eingriffsbegriff erfasst jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein grundrechtlich geschütztes Verhalten ganz oder teilweise unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Anders als der klassische Eingriffsbegriff verlangt er weder Rechtsförmlichkeit noch unmittelbaren Zwang, Finalität oder einen imperativen Befehl. Dadurch bezieht die Grundrechtsprüfung auch tatsächliche, mittelbare und unbeabsichtigte Belastungen ein, sofern sie der öffentlichen Gewalt hinreichend zugerechnet werden können.

Bedeutung für die Grundrechtsprüfung

Der moderne Begriff erweitert den Schutz gegenüber vielfältigen staatlichen Steuerungsformen. Auch Warnungen, Datenerhebungen, Überwachung oder wirtschaftlicher Druck können einen Grundrechtseingriff darstellen. Entscheidend bleibt, ob der Schutzbereich betroffen und die Belastung rechtlich zurechenbar ist.

Keine grenzenlose Zurechnung

Bloße Unannehmlichkeiten oder entfernte Folgen reichen nicht immer aus. Intensität, Vorhersehbarkeit und Zusammenhang mit der staatlichen Maßnahme begrenzen den Eingriffsbegriff. Danach ist die Grundrechtsschranke zu prüfen.

Beispiel

Eine dauerhafte staatliche Videoüberwachung hindert niemanden durch Befehl am Betreten eines Platzes, kann aber Verhalten und Bewegungsfreiheit faktisch beeinflussen. Sie fällt daher grundsätzlich unter den modernen Eingriffsbegriff.

FAQ

Ersetzt der moderne Begriff den klassischen vollständig?

Er umfasst ihn und erweitert ihn; klassische Eingriffe bleiben besonders eindeutige Fälle.

Ist jede Informationserhebung ein Eingriff?

Das hängt insbesondere von Personenbezug, Zweck, Umfang und Weiterverwendung ab.

Wo stehen die maßgeblichen Grundrechte?

Im Grundgesetz; Erläuterungen bietet grundrechte-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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