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Entfristungsklage

Entfristungsklage ist die Klage eines Arbeitnehmers auf Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis nicht aufgrund einer vereinbarten Befristung beendet wurde. Sie dient der gerichtlichen Kontrolle, ob Befristungsgrund, Dauer, Form und weitere gesetzliche Voraussetzungen eingehalten sind. Besonders wichtig ist die kurze Klagefrist: Die Unwirksamkeit muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende geltend gemacht werden.

Rechtliche Bedeutung

Die Klagefrist folgt aus § 17 TzBfG. Für das Verfahren gelten die Regeln des Kündigungsschutzgesetzes entsprechend sowie das Arbeitsgerichtsgesetz. Zuständig ist das Arbeitsgericht.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Wird die Frist versäumt, gilt die Befristung grundsätzlich als wirksam, selbst wenn materielle Fehler vorliegen. In besonderen Fällen kann eine nachträgliche Zulassung möglich sein. Maßgeblich ist regelmäßig die zuletzt vereinbarte Befristung.

Beispiel

Ein schriftlich auf den 30. Juni befristeter Vertrag soll enden. Der Arbeitnehmer hält die sachgrundlose Befristung wegen Vorbeschäftigung für unwirksam und erhebt rechtzeitig Feststellungsklage.

Häufige Fragen

Muss der Arbeitnehmer bis zum Vertragsende warten?

Nein. Die Klage kann bereits vor dem vereinbarten Ende erhoben werden.

Was ist das Ziel der Klage?

Die Feststellung eines fortbestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses über den Befristungstermin hinaus.

Verwandte Begriffe

Befristeter Arbeitsvertrag, Sachgrundlose Befristung, Feststellungsklage, Rechtsmittelfrist

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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