|

Entfristungsklage

Entfristungsklage ist die Klage eines Arbeitnehmers auf Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis nicht aufgrund einer vereinbarten Befristung beendet wurde. Sie dient der gerichtlichen Kontrolle, ob Befristungsgrund, Dauer, Form und weitere gesetzliche Voraussetzungen eingehalten sind. Besonders wichtig ist die kurze Klagefrist: Die Unwirksamkeit muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende geltend gemacht werden.

Rechtliche Bedeutung

Die Klagefrist folgt aus § 17 TzBfG. Für das Verfahren gelten die Regeln des Kündigungsschutzgesetzes entsprechend sowie das Arbeitsgerichtsgesetz. Zuständig ist das Arbeitsgericht.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Wird die Frist versäumt, gilt die Befristung grundsätzlich als wirksam, selbst wenn materielle Fehler vorliegen. In besonderen Fällen kann eine nachträgliche Zulassung möglich sein. Maßgeblich ist regelmäßig die zuletzt vereinbarte Befristung.

Beispiel

Ein schriftlich auf den 30. Juni befristeter Vertrag soll enden. Der Arbeitnehmer hält die sachgrundlose Befristung wegen Vorbeschäftigung für unwirksam und erhebt rechtzeitig Feststellungsklage.

Häufige Fragen

Muss der Arbeitnehmer bis zum Vertragsende warten?

Nein. Die Klage kann bereits vor dem vereinbarten Ende erhoben werden.

Was ist das Ziel der Klage?

Die Feststellung eines fortbestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses über den Befristungstermin hinaus.

Verwandte Begriffe

Befristeter Arbeitsvertrag, Sachgrundlose Befristung, Feststellungsklage, Rechtsmittelfrist

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | | |

    Unvereinbarkeit ratione materiae

    Die Unvereinbarkeit ratione materiae bezeichnet die fehlende sachliche Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Eine Beschwerde ist sachlich unvereinbar, wenn ihr Gegenstand nicht in den Schutzbereich eines Rechts der Europäischen Menschenrechtskonvention oder eines für den betroffenen Staat geltenden Zusatzprotokolls fällt. Nach Art. 35 Abs. 3 Buchst. a EMRK ist sie dann unzulässig. Der EGMR prüft…

  • |

    Geschäftsverteilungsplan

    Der Geschäftsverteilungsplan ist die im Voraus beschlossene Regelung, nach der Rechtssachen den Spruchkörpern und Richtern eines Gerichts zugewiesen werden. Er wird grundsätzlich für ein Geschäftsjahr vom Präsidium beschlossen und muss abstrakte, eindeutige sowie sachliche Kriterien verwenden. Dadurch soll bereits vor Eingang eines konkreten Verfahrens feststehen, wer entscheidet. Änderungen sind nur unter gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Der…

  • |

    Strafvollstreckungskammer

    Strafvollstreckungskammer ist ein Spruchkörper des Landgerichts, der nach Rechtskraft eines Strafurteils über bestimmte Fragen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Maßregeln entscheidet. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere Entscheidungen über die Aussetzung eines Strafrests zur Bewährung, den Widerruf einer Aussetzung sowie die Fortdauer oder Erledigung freiheitsentziehender Maßregeln. Sie beurteilt nicht erneut die Schuldfrage. Zuständigkeit und Besetzung richten…

  • Betriebsbedingte Kündigung

    Eine betriebsbedingte Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis wegen dringender betrieblicher Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Der Arbeitgeber muss eine unternehmerische Entscheidung, den dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes und fehlende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten darlegen. Bei mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern ist regelmäßig eine soziale Auswahl vorzunehmen. Kündigungsfrist, Betriebsratsanhörung und besonderer Kündigungsschutz bleiben zu beachten. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich binnen drei Wochen…

  • Arbeitsunfähigkeit

    Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht oder nur unter Gefahr einer Verschlimmerung ausüben kann. Er muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren und die gesetzlich verlangte ärztliche Feststellung veranlassen. Arbeitsunfähigkeit ist von Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit zu unterscheiden. Sie kann Entgeltfortzahlung und anschließend Krankengeld auslösen. Zweifel dürfen nur mit rechtlich zulässigen…

  • |

    Säumnisverfahren

    Säumnisverfahren bezeichnet die besonderen Regeln des Zivilprozesses für den Fall, dass eine Partei im Termin nicht erscheint oder eine erforderliche Prozesshandlung nicht vornimmt. Auf Antrag kann gegen die säumige Partei ein Versäumnisurteil ergehen. Gegen den Beklagten setzt dies voraus, dass die Klage schlüssig ist; gegen den Kläger wird sie grundsätzlich abgewiesen. Das Verfahren verbindet effektive…