Arbeitszeit
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Der Begriff bestimmt unter anderem zulässige Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Aufzeichnungspflichten. Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinn ist nicht stets identisch mit vergütungspflichtiger Zeit: Ob eine Zeitspanne bezahlt werden muss, richtet sich zusätzlich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Vergütungsrecht.
Rechtliche Bedeutung
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt grundsätzlich die werktägliche Arbeitszeit und verlangt Ruhepausen sowie regelmäßig elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten gelten Sonderregeln.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Bereitschaftsdienst zählt grundsätzlich zur Arbeitszeit; Rufbereitschaft wird differenziert beurteilt. Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sind meist keine Arbeitszeit, während dienstlich veranlasste Fahrten anders einzuordnen sein können.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer arbeitet acht Stunden und hat eine ordnungsgemäße Pause von 30 Minuten. Die Pause zählt grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit.
Häufige Fragen
Wie lang darf täglich gearbeitet werden?
Grundsätzlich acht Stunden werktäglich; eine Verlängerung auf zehn Stunden ist bei gesetzlichem Ausgleich möglich.
Ist jede Arbeitszeit zu vergüten?
Nicht automatisch. Arbeitsschutzrechtliche Arbeitszeit und Vergütungspflicht sind getrennt zu prüfen.
Verwandte Begriffe
Arbeitszeitgesetz, Ruhezeit, Überstunden, Teilzeit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.