Nachwahl
Eine Nachwahl ist die nach dem allgemeinen Wahltag durchgeführte Wahl in einem Wahlkreis oder Wahlbezirk, wenn die Wahl dort aus besonderen gesetzlichen Gründen nicht stattfinden konnte oder ein zugelassener Wahlkreisbewerber nach der Zulassung, aber vor der Wahl verstorben ist. Sie gehört noch zur ursprünglichen Wahl und ist von einer Wiederholungswahl nach erfolgreicher Wahlprüfung zu unterscheiden. Termin und Verfahren richten sich nach dem Bundeswahlgesetz.
Gründe für eine Nachwahl
Eine Nachwahl kommt in Betracht, wenn die Wahl in einem Gebiet nicht durchgeführt wurde oder bei Tod eines zugelassenen Wahlkreisbewerbers. Sie soll grundsätzlich spätestens drei Wochen nach dem Hauptwahltag stattfinden.
Einfluss auf das Gesamtergebnis
Weil die ausstehenden Stimmen die Sitzverteilung beeinflussen können, wird das endgültige Gesamtergebnis erst nach Einbeziehung der Nachwahl festgestellt. Die Wahlorgane müssen Zwischeninformationen so behandeln, dass die Freiheit der Wahl gewahrt bleibt.
Beispiel
Ein Hochwasser macht am Wahltag sämtliche Wahllokale eines Wahlbezirks unzugänglich. Die Wahl wird dort nicht annulliert, sondern zu einem kurzfristig bestimmten Termin nachgeholt.
FAQ
Ist eine Nachwahl eine vollständig neue Bundestagswahl?
Nein. Sie ergänzt die ursprüngliche Wahl nur im betroffenen Gebiet.
Wer bestimmt den Termin?
Die zuständige Landesstelle bestimmt ihn nach den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes.
Wo ist die Nachwahl geregelt?
In § 43 BWahlG; ergänzend auf wahlrecht-faq.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.