Objektive Wertordnung

Objektive Wertordnung bezeichnet die über individuelle Abwehrrechte hinausgehende Bedeutung der Grundrechte für die gesamte Rechtsordnung. Grundrechte enthalten danach grundlegende Wertentscheidungen, die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung bei Auslegung, Schutz und Rechtsfortbildung beachten müssen. Daraus folgen insbesondere staatliche Schutzpflichten, grundrechtskonforme Auslegung und mittelbare Drittwirkung im Privatrecht. Die objektive Dimension erweitert nicht grenzenlos einzelne Ansprüche, prägt aber die rechtliche Bewertung aller staatlichen Entscheidungen.

Wirkungen

Die objektive Wertordnung ergänzt Grundrechte als Abwehrrechte und erklärt mittelbare Drittwirkung sowie die Schutzpflicht des Staates. Vertiefungen bietet grundrechte-faq.de.

Beispiel

Ein Zivilgericht muss bei der Auslegung einer Generalklausel die Meinungsfreiheit des Äußernden und das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen berücksichtigen.

FAQ

Ersetzt sie subjektive Grundrechte?

Nein. Beide Dimensionen bestehen nebeneinander.

Bindet sie private Personen unmittelbar?

Grundsätzlich nicht; ihre Wirkung vermittelt sich meist über das einfache Recht.

Wer muss sie beachten?

Alle Träger öffentlicher Gewalt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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