Verfassungsprozessrecht
Verfassungsprozessrecht umfasst die Regeln über Verfahren vor Verfassungsgerichten. Es bestimmt Zuständigkeit, Beteiligte, Antragsgegenstand, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Fristen, Prüfungsmaßstab und Entscheidungswirkungen. Auf Bundesebene ergeben sich die Grundlagen aus dem Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Zu den wichtigsten Verfahrensarten gehören Verfassungsbeschwerde, Organstreit, Bund-Länder-Streit sowie abstrakte und konkrete Normenkontrolle. Das Verfassungsprozessrecht dient zugleich dem subjektiven Rechtsschutz und der objektiven Sicherung der Verfassungsordnung.
Verfahrensarten
Wichtig sind Verfassungsbeschwerde, Organstreitverfahren und Normenkontrolle. Das Verfahrensgesetz findet sich bei Gesetze im Internet.
Beispiel
Ein Abgeordneter kann im Organstreit klären lassen, ob parlamentarische Mitwirkungsrechte durch ein anderes Verfassungsorgan verletzt wurden.
FAQ
Gilt die Zivilprozessordnung unmittelbar?
Nein. Maßgeblich sind besondere verfassungsprozessuale Vorschriften.
Gibt es Amtsermittlung?
Das Bundesverfassungsgericht kann den Sachverhalt eigenständig aufklären.
Sind Entscheidungen bindend?
Ja, sie binden die Verfassungsorgane und alle Gerichte und Behörden.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.