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Verfassungsrechtliche Identität

Verfassungsrechtliche Identität bezeichnet den unantastbaren Kern des Grundgesetzes, der auch durch europäische Integration und Verfassungsänderungen nicht preisgegeben werden darf. Geschützt sind vor allem die in Art. 1 und 20 GG verankerten Grundsätze, darunter Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Republik und Bundesstaatlichkeit. Die Identitätssicherung begrenzt die Übertragung von Hoheitsrechten und bildet den Maßstab der Identitätskontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.

Unantastbarer Verfassungskern

Grundlagen sind Ewigkeitsklausel, Menschenwürde und Demokratieprinzip. Zum Verhältnis zur EU informieren europarecht-faq.de und das-grundgesetz.de.

Beispiel

Eine Übertragung von Befugnissen an die Europäische Union dürfte dem Bundestag nicht jede eigenständige Entscheidung über zentrale politische Fragen entziehen.

FAQ

Wo ist die Identität verankert?

Insbesondere in Art. 23 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Absatz 3 GG.

Ist jedes Verfassungsrecht identitätsfest?

Nein. Geschützt ist der unantastbare Kern.

Wer prüft Verletzungen?

Das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Identitätskontrolle.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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