Befristeter Arbeitsvertrag

Befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, dessen Ende kalendermäßig bestimmt ist oder sich aus einem vereinbarten Zweck ergibt. Das Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich ohne Kündigung mit Ablauf der Zeit oder Erreichen des Zwecks. Eine Befristung ist nur wirksam, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden; andernfalls gilt der Vertrag regelmäßig als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Rechtliche Bedeutung

Maßgeblich ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Befristungen können mit sachlichem Grund oder in den gesetzlich zugelassenen Fällen sachgrundlos vereinbart werden. Die Befristungsabrede bedarf grundsätzlich der Schriftform.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Bei Zweckbefristung endet das Arbeitsverhältnis frühestens zwei Wochen nach schriftlicher Unterrichtung über die Zweckerreichung. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist nur möglich, wenn Vertrag oder Tarifvertrag sie zulassen.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer wird schriftlich für die Dauer einer Elternzeitvertretung eingestellt. Die Vertretung kann einen sachlichen Grund für die Befristung bilden.

Häufige Fragen

Endet der Vertrag automatisch?

Bei Zeitbefristung grundsätzlich mit Fristablauf; bei Zweckbefristung gelten besondere Informations- und Mindestfristen.

Wie wird eine unwirksame Befristung angegriffen?

Mit einer Entfristungsklage, die regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende erhoben werden muss.

Verwandte Begriffe

Sachgrundlose Befristung, Arbeitsvertrag, Schriftform, Kündigung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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