Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Pflichtwidrigkeitszusammenhang bezeichnet den notwendigen Zusammenhang zwischen sorgfaltswidrigem Verhalten und Erfolg bei einem Fahrlässigkeitsdelikt. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.
Rechtliche Bedeutung
Eine Erfolgszurechnung scheidet grundsätzlich aus, wenn der Erfolg auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingetreten wäre. Bei verbleibenden Zweifeln gilt der Zweifelssatz.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Ein Fahrer überschreitet den vorgeschriebenen Seitenabstand; zu prüfen ist, ob der Unfall bei ordnungsgemäßem Abstand vermeidbar gewesen wäre.
Häufige Fragen
Warum ist Pflichtwidrigkeitszusammenhang strafrechtlich wichtig?
Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.
Ist die Bewertung immer eindeutig?
Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht
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