Werturteil
Werturteil ist eine Äußerung, die durch persönliche Einschätzung, Stellungnahme oder Dafürhalten geprägt wird und nicht unmittelbar als wahr oder falsch bewiesen werden kann. Werturteile fallen grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, auch wenn sie scharf, polemisch oder verletzend formuliert sind. Ihre Zulässigkeit hängt jedoch vom Kontext und der Abwägung mit Persönlichkeitsrecht und Ehrschutz ab.
Rechtliche Bedeutung
Art. 5 Abs. 1 GG schützt Meinungen unabhängig davon, ob sie vernünftig, emotional oder wertvoll erscheinen. Grenzen folgen aus Art. 5 Abs. 2 GG. Straf- und zivilrechtliche Folgen kommen insbesondere bei Beleidigung, Formalbeleidigung oder ausnahmsweise Schmähkritik in Betracht.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Ein Werturteil kann auf einem Tatsachenkern beruhen. Werden dabei unwahre Tatsachen vorausgesetzt oder verbreitet, ist dieser Bestandteil gesondert zu prüfen. Bei mehrdeutigen Aussagen darf nicht ohne Weiteres die für den Äußernden ungünstigste Deutung zugrunde gelegt werden.
Beispiel
Die Aussage „Diese Entscheidung ist politisch kurzsichtig“ ist eine wertende Beurteilung. Sie ist grundsätzlich geschützt, auch wenn der Betroffene sie als ungerecht empfindet.
Häufige Fragen
Müssen Meinungen sachlich sein?
Nein. Die Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich auch überspitzte und emotionale Kritik.
Wann tritt die Meinungsfreiheit zurück?
Insbesondere bei schweren Ehrverletzungen kann die Abwägung zugunsten des Persönlichkeitsrechts ausfallen; Schmähkritik bleibt eine enge Ausnahme.
Verwandte Begriffe
Meinungsfreiheit, Tatsachenbehauptung, Schmähkritik, Formalbeleidigung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.