Rechtssicherheit
Rechtssicherheit bezeichnet die Verlässlichkeit, Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit der Rechtsordnung. Der Bürger soll erkennen können, welche Regeln gelten und welche Rechtsfolgen sein Verhalten auslöst. Dazu dienen klare Normen, Vertrauensschutz, Bestandskraft und Rechtskraft. Rechtssicherheit ist ein wesentliches Element des Rechtsstaats, kann aber mit Einzelfallgerechtigkeit oder materieller Gerechtigkeit in Spannung geraten.
Grundgedanke
Rechtssicherheit schützt Vertrauen und ermöglicht planbares Handeln. Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und steht in engem Zusammenhang mit Rechtsbegriff, Gerechtigkeit und Geltung des Rechts.
Bedeutung für das Recht
Der Begriff hilft, geltendes Recht von seiner tatsächlichen Wirksamkeit und seiner moralischen Bewertung zu unterscheiden. Er beeinflusst die Auslegung, Kritik und Begründung rechtlicher Regeln.
Beispiel
Eine rechtskräftige Entscheidung bleibt grundsätzlich verbindlich, obwohl eine spätere Betrachtung möglicherweise zu einem anderen Ergebnis käme.
Häufige Fragen
Ist Rechtssicherheit absolut?
Nein. Gesetze kennen Ausnahmen, etwa Wiederaufnahme, Wiedereinsetzung oder Rücknahme rechtswidriger Entscheidungen.
Gehört der Begriff zum geltenden Recht?
Seine Bedeutung ist vor allem rechtsphilosophisch; je nach Zusammenhang prägt er aber auch Verfassungsrecht, Gesetzgebung und Rechtsanwendung.
Verwandte Begriffe
Rechtsphilosophie, Rechtspositivismus, Naturrecht, Recht und Moral, Legitimität, Legalität
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.