Restitution im Völkerrecht
Restitution im Völkerrecht ist die Wiederherstellung des Zustands, der vor einer völkerrechtswidrigen Handlung bestand. Sie bildet eine Form der Wiedergutmachung innerhalb der Staatenverantwortlichkeit und kann etwa die Rückgabe eines Gegenstands oder die Aufhebung einer rechtswidrigen Maßnahme umfassen. Nach Artikel 35 der ILC-Artikel wird sie insbesondere durch materielle Unmöglichkeit und eine grob unverhältnismäßige Belastung gegenüber dem Vorteil der Wiederherstellung begrenzt. Restitution ist von Geldentschädigung, Genugtuung und der bloßen Beendigung einer fortdauernden Verletzung zu unterscheiden.
Wiederherstellung und ergänzender Ausgleich
Die ILC-Artikel sind kein als solcher abgeschlossener Vertrag; zahlreiche Regeln spiegeln Völkergewohnheitsrecht. Wo Restitution nicht vollständig ausgleicht, kann ergänzende Entschädigung erforderlich sein. Die konkrete Form richtet sich nach der verletzten Verpflichtung und den Umständen.
Beispiel
Ein Staat hält ein fremdes staatliches Schiff rechtswidrig fest. Seine Freigabe kann Restitution leisten. Ein verbleibender nachgewiesener Nutzungsschaden kann zusätzlich zu entschädigen sein.
FAQ
Ist Restitution immer möglich?
Materielle Unmöglichkeit und Verhältnismäßigkeit sind zu prüfen.
Schließt Rückgabe Geldersatz aus?
Nicht für verbleibende ersatzfähige Schäden.
Ist Restitution eine Strafe?
Sie dient der Wiedergutmachung.
Verwandte Begriffe
Reparation · Staatenverantwortlichkeit · Völkerrechtswidrige Handlung · Vertragsverletzung im Völkerrecht · Zurechnung im Völkerrecht
Quellen und weiterführende Informationen
ILC-Artikel zur Staatenverantwortlichkeit · Artikel 25 GG und allgemeine Regeln des Völkerrechts
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.