Restitution im Völkerrecht

Restitution im Völkerrecht ist die Wiederherstellung des Zustands, der vor einer völkerrechtswidrigen Handlung bestand. Sie bildet eine Form der Wiedergutmachung innerhalb der Staatenverantwortlichkeit und kann etwa die Rückgabe eines Gegenstands oder die Aufhebung einer rechtswidrigen Maßnahme umfassen. Nach Artikel 35 der ILC-Artikel wird sie insbesondere durch materielle Unmöglichkeit und eine grob unverhältnismäßige Belastung gegenüber dem Vorteil der Wiederherstellung begrenzt. Restitution ist von Geldentschädigung, Genugtuung und der bloßen Beendigung einer fortdauernden Verletzung zu unterscheiden.

Wiederherstellung und ergänzender Ausgleich

Die ILC-Artikel sind kein als solcher abgeschlossener Vertrag; zahlreiche Regeln spiegeln Völkergewohnheitsrecht. Wo Restitution nicht vollständig ausgleicht, kann ergänzende Entschädigung erforderlich sein. Die konkrete Form richtet sich nach der verletzten Verpflichtung und den Umständen.

Beispiel

Ein Staat hält ein fremdes staatliches Schiff rechtswidrig fest. Seine Freigabe kann Restitution leisten. Ein verbleibender nachgewiesener Nutzungsschaden kann zusätzlich zu entschädigen sein.

FAQ

Ist Restitution immer möglich?

Materielle Unmöglichkeit und Verhältnismäßigkeit sind zu prüfen.

Schließt Rückgabe Geldersatz aus?

Nicht für verbleibende ersatzfähige Schäden.

Ist Restitution eine Strafe?

Sie dient der Wiedergutmachung.

Verwandte Begriffe

Reparation · Staatenverantwortlichkeit · Völkerrechtswidrige Handlung · Vertragsverletzung im Völkerrecht · Zurechnung im Völkerrecht

Quellen und weiterführende Informationen

ILC-Artikel zur Staatenverantwortlichkeit · Artikel 25 GG und allgemeine Regeln des Völkerrechts

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Retorsion

    Retorsion ist eine rechtmäßige, aber unfreundliche Reaktion eines Staates auf das Verhalten eines anderen Staates. Anders als eine Gegenmaßnahme verstößt sie selbst nicht gegen eine völkerrechtliche Pflicht und bedarf daher keiner vorausgegangenen Völkerrechtsverletzung. Typische Retorsionen sind die Einschränkung freiwilliger Zusammenarbeit, die Abberufung eines Botschafters, strengere Visumpolitik oder die Aussetzung nicht geschuldeter Hilfen. Auch Retorsionen müssen…

  • | |

    Folterverbot

    Das Folterverbot schützt nach Art. 3 EMRK jeden Menschen absolut vor Folter sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Das Verbot erlaubt weder eine Abwägung mit Sicherheitsinteressen noch Ausnahmen in Krieg, Notstand oder Terrorismusbekämpfung. Die Einordnung richtet sich insbesondere nach Art, Dauer, Wirkung und Zweck der Behandlung sowie der persönlichen Situation des Betroffenen. Staaten müssen…

  • Weltraumvertrag

    Der Weltraumvertrag ist der 1967 geschlossene völkerrechtliche Grundvertrag über die Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper. Er gewährleistet grundsätzlich freien Zugang, verbietet nationale Aneignung und verpflichtet die Vertragsstaaten zur Beachtung des Völkerrechts. Zugleich regelt er staatliche Verantwortung für öffentliche und private Weltraumtätigkeiten, grundlegende Haftung, Rücksichtnahme und Zusammenarbeit. Besondere Verbote betreffen…

  • |

    Berichtigung eines EGMR-Urteils

    Die Berichtigung eines EGMR-Urteils ist die Korrektur von Schreibfehlern, Rechenfehlern oder offensichtlichen Irrtümern nach Regel 81 der Verfahrensordnung. Der Gerichtshof kann solche Fehler von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei berichtigen. Für den Parteiantrag gilt eine Frist von einem Monat nach Erlass der Entscheidung oder des Urteils. Die Berichtigung dient der Fehlerkorrektur und eröffnet…

  • | |

    Fortbestandstheorie

    Die Fortbestandstheorie besagt, dass der deutsche Staat durch die militärische Niederlage und die Besetzung 1945 nicht unterging. Nach der vom Bundesverfassungsgericht vertretenen Auffassung bestand das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt fort, war jedoch mangels eigener Organe nicht handlungsfähig. Die Bundesrepublik Deutschland war daher nicht bloß Rechtsnachfolger, sondern mit diesem Staat identisch, vor 1990 allerdings nur hinsichtlich…

  • |

    Sekundäre Viktimisierung

    Sekundäre Viktimisierung bezeichnet zusätzliche Schädigungen eines bereits von Gewalt betroffenen Menschen durch den Umgang anderer Personen oder Institutionen mit dem ursprünglichen Übergriff. Sie kann etwa durch herabsetzende Behandlung, ungerechtfertigte Schuldzuweisungen oder vermeidbar belastende Verfahrensabläufe entstehen. Die Istanbul-Konvention verlangt, solche weiteren Belastungen bei Schutz und Unterstützung zu vermeiden. Der Begriff beschreibt eine Schutzperspektive, keinen selbständigen Straftatbestand….