Konventionskonforme Auslegung
Konventionskonforme Auslegung ist die Interpretation innerstaatlicher Rechtsnormen unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Sie soll innerhalb der anerkannten Auslegungsmethoden Ergebnisse ermöglichen, die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen entsprechen. In Deutschland vermittelt die EMRK grundsätzlich den Rang eines Bundesgesetzes; zugleich beeinflusst sie die Auslegung der Grundrechte. Die Methode erlaubt keine beliebige Neuschöpfung des Gesetzes und muss verfassungsrechtliche Grenzen sowie die Rechte anderer Beteiligter berücksichtigen.
Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung
Der Görgülü-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verdeutlicht die Pflicht, einschlägige EGMR-Entscheidungen in die rechtliche Prüfung einzubeziehen. Ein automatischer Vorrang vor sämtlichen Verfassungsregeln folgt daraus nicht. Gerade in mehrpoligen Rechtsverhältnissen müssen die betroffenen Rechtspositionen zusammen betrachtet werden.
Beispiel
Ein Familienrichter entscheidet über Umgang und berücksichtigt eine einschlägige EGMR-Entscheidung. Er prüft innerhalb des nationalen Rechts, wie Elternrechte und Kindeswohl konventionsgerecht ausgeglichen werden können.
FAQ
Steht die EMRK in Deutschland über dem Grundgesetz?
Nein. Ihr innerstaatlicher Rang und ihre Auslegungswirkung sind zu unterscheiden.
Darf ein Gericht den Gesetzesinhalt frei ersetzen?
Die anerkannten Auslegungsgrenzen bleiben bestehen.
Muss ein EGMR-Urteil berücksichtigt werden?
Einschlägige Rechtsprechung ist in die rechtliche Prüfung einzubeziehen.
Verwandte Begriffe
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) · EGMR-Urteil · Autonome Begriffe der EMRK · Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens · Recht auf ein faires Verfahren
Quellen und weiterführende Informationen
BVerfG: Görgülü, Beschluss vom 14. Oktober 2004 · Informationen zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.