Schädliche Neigungen

Schädliche Neigungen sind im Jugendstrafrecht erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne eine längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen. Sie können nach § 17 JGG die Verhängung einer Jugendstrafe rechtfertigen. Entscheidend ist eine Gesamtwürdigung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Lebensverhältnisse des Jugendlichen. Bloße Tatwiederholung oder allgemeine Erziehungsschwierigkeiten reichen für die Annahme schädlicher Neigungen nicht aus.

Rechtliche Einordnung

Der Begriff betrifft einen der beiden gesetzlichen Gründe für Jugendstrafe. Die schädlichen Neigungen müssen grundsätzlich bereits in der Tat hervorgetreten sein und im Zeitpunkt der Entscheidung noch fortbestehen.

Voraussetzungen und Folgen

Das Jugendgericht prüft insbesondere Vorleben, Tatmotive, soziale Bindungen, schulische oder berufliche Entwicklung und die Wirkung früherer Erziehungsmaßnahmen.

Beispiel

Ein Jugendlicher begeht trotz mehrfacher erzieherischer Reaktionen fortgesetzt erhebliche Eigentumsdelikte. Das Gericht prüft, ob darin verfestigte Fehlentwicklungen sichtbar werden, die nur durch Jugendstrafe beeinflusst werden können.

Häufige Fragen

Wo ist Schädliche Neigungen geregelt?

Maßgeblich sind die jeweils genannten Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes oder des Bundeszentralregistergesetzes sowie die dazu entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen regelmäßig von Tat, Person, Verfahrenslage und den gesetzlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Verwaltungsgerichtsbarkeit: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit entscheidet öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, die nicht ausdrücklich einem anderen Gericht zugewiesen sind. Gesetzliche Grundlage Die maßgeblichen Regeln finden sich insbesondere in § 40 VwGO. Voraussetzungen und Bedeutung Das Rechtsinstitut gehört zum Verwaltungsprozessrecht. Seine Voraussetzungen richten sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung und dem konkreten Rechtsschutzziel. Häufig bestehen Bezüge zu Verwaltungsakt, Widerspruch und Widerspruchsverfahren. Beispiel Ein…

  • Straßenverkehrsrecht

    Straßenverkehrsrecht Teil des Verkehrsrechts mit Regeln für den öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere StVG und StVO. Rechtliche Einordnung Die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach dem Einzelfall. Zuständigkeit, Fristen und Rechtsbehelfe sind jeweils gesondert zu prüfen. Beispiel Die zuständige Behörde oder das Gericht bewertet den konkreten Sachverhalt nach den einschlägigen Vorschriften. Häufige Fragen Kann die Entscheidung…

  • Berufsverbot im Strafrecht

    Das Berufsverbot im Strafrecht ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die einem Verurteilten die Ausübung eines bestimmten Berufs, Berufszweigs oder Gewerbes untersagt. Es setzt voraus, dass die Straftat unter Missbrauch des Berufs oder unter grober Verletzung beruflicher Pflichten begangen wurde und weitere erhebliche gleichartige Taten zu erwarten sind. Das Verbot muss verhältnismäßig sein und…

  • Beweisverwertungsverbot

    Beweisverwertungsverbot untersagt es, bestimmte Erkenntnisse oder Beweismittel bei der strafgerichtlichen Entscheidung zu verwenden. Der Begriff gehört zum Strafprozessrecht und beeinflusst Rechte, Ermittlungsmaßnahmen, gerichtliche Entscheidungen oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus der Strafprozessordnung, dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Anwendung muss ein rechtsstaatliches und faires Verfahren gewährleisten….

  • | |

    Lehrfreiheit

    Die Lehrfreiheit ist ein Teil der Wissenschaftsfreiheit und schützt die wissenschaftliche Vermittlung von Erkenntnissen, Methoden und Auffassungen. Hochschullehrer dürfen Inhalt, Aufbau und Methode ihrer Lehrveranstaltungen grundsätzlich eigenverantwortlich bestimmen. Die Freiheit besteht jedoch innerhalb der gesetzlichen Hochschulorganisation und entbindet nicht von Studienordnungen, Prüfungsanforderungen oder dienstlichen Pflichten. Einschränkungen müssen die Bedeutung freier wissenschaftlicher Lehre berücksichtigen und verhältnismäßig…

  • Jugendstrafrecht

    Jugendstrafrecht ist das besondere Strafrecht für Jugendliche und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Heranwachsende. Es stellt den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt und unterscheidet sich deshalb bei Verfahren und Rechtsfolgen vom allgemeinen Strafrecht. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Jugendgerichtsgesetz. Mögliche Reaktionen sind Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände…