Berufsverbot im Strafrecht
Das Berufsverbot im Strafrecht ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die einem Verurteilten die Ausübung eines bestimmten Berufs, Berufszweigs oder Gewerbes untersagt. Es setzt voraus, dass die Straftat unter Missbrauch des Berufs oder unter grober Verletzung beruflicher Pflichten begangen wurde und weitere erhebliche gleichartige Taten zu erwarten sind. Das Verbot muss verhältnismäßig sein und wird grundsätzlich zeitlich befristet angeordnet.
Rechtliche Einordnung
Rechtsgrundlage ist § 70 StGB. In besonders gelagerten Fällen kann das Berufsverbot dauerhaft ausgesprochen werden.
Voraussetzungen und Folgen
Erforderlich sind ein konkreter Berufsbezug der Anlasstat und eine belastbare Gefahrprognose. Bloße Unzuverlässigkeit genügt nicht.
Beispiel
Ein Arzt missbraucht seine berufliche Stellung wiederholt für erhebliche Straftaten. Besteht Wiederholungsgefahr, kann das Gericht ein strafrechtliches Berufsverbot anordnen.
Häufige Fragen
Wo ist Berufsverbot im Strafrecht geregelt?
Maßgeblich sind die jeweils genannten Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes oder des Bundeszentralregistergesetzes sowie die dazu entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung.
Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?
Ja. Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen regelmäßig von Tat, Person, Verfahrenslage und den gesetzlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafe, Strafzumessung
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