Sofortige Vollziehung

Die sofortige Vollziehung bewirkt, dass ein belastender Verwaltungsakt trotz eines eingelegten Rechtsbehelfs vorläufig durchgesetzt werden darf. Sie durchbricht die grundsätzlich aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage.

Gesetzliche Grundlage

Die maßgeblichen Fälle regelt § 80 Abs. 2 VwGO. Die Vollziehung kann gesetzlich angeordnet sein, in bestimmten Bereichen automatisch eintreten oder von der Behörde im öffentlichen beziehungsweise überwiegenden Beteiligteninteresse besonders angeordnet werden.

Begründung

Eine behördlich angeordnete sofortige Vollziehung muss grundsätzlich schriftlich und auf den Einzelfall bezogen begründet werden.

Beispiel

Eine akut einsturzgefährdete bauliche Anlage soll unverzüglich gesichert werden. Die Behörde ordnet wegen der konkreten Gefahr die sofortige Vollziehung an.

Häufige Fragen

Kann gerichtlicher Eilrechtsschutz beantragt werden?

Ja. Das Verwaltungsgericht kann die aufschiebende Wirkung anordnen oder wiederherstellen.

Entscheidet das Eilverfahren endgültig?

Nein. Es trifft grundsätzlich eine vorläufige Entscheidung.

Verwandte Begriffe

Aufschiebende Wirkung, Verwaltungsakt, Widerspruch, Anfechtungsklage. Mehr auf verwaltungsrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis beendet die rechtliche Berechtigung, Kraftfahrzeuge der betroffenen Klassen zu führen. Sie erfolgt verwaltungsbehördlich nach § 3 StVG, wenn sich der Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt erweist, oder strafgerichtlich nach § 69 StGB, wenn eine verkehrsbezogene Straftat seine Ungeeignetheit zeigt. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis; der Führerschein ist nur das…

  • Auflage

    Eine Auflage ist eine Nebenbestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird. Sie ist in § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG beschrieben. Wirkung Der begünstigende Hauptverwaltungsakt wird grundsätzlich sofort wirksam. Die Auflage begründet daneben eine selbständige Verpflichtung, deren Erfüllung behördlich durchgesetzt werden kann. Abgrenzung zur Bedingung Bei einer Bedingung hängt…

  • |

    Abstandsflächen

    Abstandsflächen sind die regelmäßig freizuhaltenden Flächen vor Außenwänden baulicher Anlagen. Sie dienen unter anderem Belichtung, Belüftung, Brandschutz und nachbarlicher Rücksichtnahme. Einordnung Der Begriff gehört zum Baurecht und Bauplanungsrecht. Beispiel Die rechtliche Bewertung richtet sich nach den konkreten Umständen und den gesetzlichen Voraussetzungen. Häufige Fragen Wo stehen die Regeln? Wichtige Vorschriften enthält das BauGB. Verwandte Begriffe…

  • | |

    Soll-Vorschrift

    Eine Soll-Vorschrift bindet eine Behörde im Regelfall an die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge, lässt aber bei atypischen besonderen Umständen eine abweichende Entscheidung zu. Sie steht zwischen Muss-Vorschrift und freier Kann-Vorschrift. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Regelfall oder ein vom gesetzlichen Leitbild erheblich abweichender Ausnahmefall vorliegt. Erst im Ausnahmefall eröffnet sich regelmäßig ein begrenzter Entscheidungsspielraum, der…

  • |

    Bauordnungsrecht

    Bauordnungsrecht bezeichnet das überwiegend landesrechtlich geregelte Gefahrenabwehr- und Verfahrensrecht für einzelne bauliche Anlagen. Die Landesbauordnungen bestimmen insbesondere Anforderungen an Abstandsflächen, Standsicherheit, Brandschutz, Rettungswege und Barrierefreiheit sowie Genehmigungs-, Anzeige- und bauaufsichtliche Verfahren. Vom Bauordnungsrecht ist das bundesrechtliche Bauplanungsrecht des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung zu unterscheiden: Dieses regelt vor allem, ob und mit welcher Nutzung ein Vorhaben…

  • Rücknahme eines Verwaltungsakts

    Die Rücknahme eines Verwaltungsakts ist die behördliche Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts. Für Bundesbehörden enthält § 48 VwVfG die allgemeinen Voraussetzungen. Grundsatz Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann grundsätzlich ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder Vergangenheit zurückgenommen werden. Bei begünstigenden Verwaltungsakten schützt das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen das Vertrauen des Begünstigten. Vertrauensschutz Bedeutsam sind insbesondere…