Bedingung

Eine Bedingung ist eine Nebenbestimmung, nach der Eintritt oder Wegfall einer Vergünstigung oder Belastung von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängt. Die gesetzliche Definition enthält § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG.

Arten

Bei einer aufschiebenden Bedingung tritt die vorgesehene Wirkung erst mit dem Ereignis ein. Bei einer auflösenden Bedingung endet sie mit dessen Eintritt.

Abgrenzung zur Auflage

Die Auflage begründet eine selbständige Pflicht. Die Bedingung steuert dagegen unmittelbar die Wirksamkeit des Verwaltungsakts.

Beispiel

Eine Genehmigung soll erst wirksam werden, wenn eine gesetzlich erforderliche Sicherheitsbescheinigung vorgelegt ist.

Häufige Fragen

Ist eine Bedingung stets zulässig?

Nein. Ihre Zulässigkeit richtet sich nach § 36 VwVfG, dem Fachrecht und dem Zweck der Ermächtigung.

Kann ihr Eintritt vom Willen des Betroffenen abhängen?

Ja, solange das Ereignis bei Erlass des Verwaltungsakts noch ungewiss ist.

Verwandte Begriffe

Nebenbestimmung, Auflage, Verwaltungsakt, Widerruf eines Verwaltungsakts. Mehr auf verwaltungsrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Rücknahme eines Verwaltungsakts

    Die Rücknahme eines Verwaltungsakts ist die behördliche Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts. Für Bundesbehörden enthält § 48 VwVfG die allgemeinen Voraussetzungen. Grundsatz Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann grundsätzlich ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder Vergangenheit zurückgenommen werden. Bei begünstigenden Verwaltungsakten schützt das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen das Vertrauen des Begünstigten. Vertrauensschutz Bedeutsam sind insbesondere…

  • Aufschiebende Wirkung

    Die aufschiebende Wirkung bedeutet, dass ein angegriffener Verwaltungsakt während eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens grundsätzlich nicht vollzogen werden darf. Sie schützt den Betroffenen vor einer vorzeitigen Durchsetzung. Grundsatz Nach § 80 Abs. 1 VwGO haben Widerspruch und Anfechtungsklage grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Der Verwaltungsakt bleibt existent, darf aber vorläufig nicht vollzogen werden. Ausnahmen Die Wirkung entfällt insbesondere…

  • Ermessensnichtgebrauch

    Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn eine Behörde das ihr gesetzlich eingeräumte Ermessen nicht ausübt, weil sie sich irrtümlich für rechtlich gebunden hält oder eine Abwägung vollständig unterlässt. Er ist ein Ermessensfehler. Voraussetzung: Ermessen Der Fehler kann nur auftreten, wenn die Ermächtigungsgrundlage der Behörde einen Entscheidungsspielraum eröffnet. Typische Formulierungen sind „kann“ oder „darf“. Rechtsfolge Nach § 114…

  • |

    Beseitigungsanordnung

    Beseitigungsanordnung ist eine bauaufsichtliche Verfügung, mit der die Behörde die Beseitigung einer rechtswidrigen baulichen Anlage oder eines rechtswidrigen Zustands verlangt. Einordnung Der Begriff gehört zum Bauplanungsrecht und Baurecht. Beispiel Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich nach den konkreten örtlichen und gesetzlichen Vorgaben. Häufige Fragen Wo ist dies geregelt? Wichtige Regeln stehen im BauGB. Verwandte Begriffe…

  • |

    Baueinstellungsverfügung

    Baueinstellungsverfügung ist eine bauaufsichtliche Anordnung, durch die Bauarbeiten vorläufig oder dauerhaft gestoppt werden. Sie dient der Abwehr baurechtswidriger Zustände. Einordnung Der Begriff gehört zum Baurecht und zum Bauordnungsrecht. Beispiel Die Behörde entscheidet nach Maßgabe des Landesrechts und des konkreten Bauvorhabens. Häufige Fragen Ist Rechtsschutz möglich? Gegen belastende Verwaltungsakte kommen die vorgesehenen Rechtsbehelfe in Betracht. Verwandte…

  • |

    Normenkontrolle

    Die Normenkontrolle ist die gerichtliche Prüfung, ob eine Rechtsnorm mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Je nach Gegenstand und Verfahren unterscheidet das Recht verschiedene Formen der Normenkontrolle. Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle Nach § 47 VwGO entscheiden Oberverwaltungsgerichte insbesondere über die Gültigkeit bestimmter Satzungen und landesrechtlicher Rechtsvorschriften. Verfassungsgerichtliche Kontrolle Das Bundesverfassungsgericht prüft Gesetze unter anderem in abstrakten und konkreten…