Außenbereich
Außenbereich ist der Bereich außerhalb eines Bebauungsplans und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Er soll grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden; Vorhaben sind nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig.
Einordnung
Der Begriff gehört zum Bauplanungsrecht und Baurecht.
Beispiel
Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich nach den konkreten örtlichen und gesetzlichen Vorgaben.
Häufige Fragen
Wo ist dies geregelt?
Wichtige Regeln stehen im BauGB.
Verwandte Begriffe
Bebauungsplan, Bauleitplanung, Baugenehmigung
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