|

Außenbereich

Außenbereich ist der Bereich außerhalb eines Bebauungsplans und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Er soll grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden; Vorhaben sind nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig.

Einordnung

Der Begriff gehört zum Bauplanungsrecht und Baurecht.

Beispiel

Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich nach den konkreten örtlichen und gesetzlichen Vorgaben.

Häufige Fragen

Wo ist dies geregelt?

Wichtige Regeln stehen im BauGB.

Verwandte Begriffe

Bebauungsplan, Bauleitplanung, Baugenehmigung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Fraktion im Gemeinderat

    Eine Fraktion im Gemeinderat ist der Zusammenschluss mehrerer Ratsmitglieder zur gemeinsamen politischen Arbeit. Sie bündelt Meinungsbildung, Antragsrechte und organisatorische Ressourcen. Voraussetzungen, Mindestgröße und Rechte ergeben sich aus Gemeindeordnung und Geschäftsordnung. Funktion und Voraussetzungen Fraktionen erleichtern die Arbeit des Gemeinderats, dürfen einzelne Ratsmitglieder aber nicht unzulässig benachteiligen. Beispiel Ratsmitglieder schließen sich zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge zusammen….

  • |

    Delegierter Rechtsakt

    Delegierter Rechtsakt ist ein nichtgesetzgeberischer Rechtsakt der Europäischen Kommission nach Artikel 290 AEUV, der nicht wesentliche Vorschriften eines Gesetzgebungsakts ergänzt oder ändert. Der zugrunde liegende Gesetzgebungsakt muss Ziele, Inhalt, Umfang und Dauer der Übertragung ausdrücklich festlegen. Europäisches Parlament und Rat behalten politische Kontrolle: Sie können die Übertragung widerrufen oder das Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts durch…

  • Kanzlerprinzip

    Das Kanzlerprinzip bezeichnet im engeren Sinn die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers aus Art. 65 Satz 1 GG. Der Bundeskanzler bestimmt die grundlegenden politischen Leitlinien der Bundesregierung und trägt dafür die parlamentarische Verantwortung. Diese Kompetenz erlaubt ihm nicht, beliebig jede Einzelentscheidung eines Bundesministers an sich zu ziehen. Art. 65 GG verbindet das Kanzlerprinzip vielmehr mit der selbständigen…

  • Personalhoheit

    Personalhoheit ist die Befugnis der Gemeinde, ihr Personal im Rahmen der Gesetze selbst auszuwählen, einzusetzen und zu organisieren. Sie umfasst insbesondere Entscheidungen über Einstellung, Beförderung, Aufgabenverteilung und interne Personalstruktur. Sie ermöglicht der Gemeinde, ihre Verwaltung den örtlichen Bedürfnissen anzupassen. Beamten-, Tarif-, Haushalts- und Gleichbehandlungsrecht begrenzen diese Gestaltungsfreiheit. Funktion und Voraussetzungen Die Gemeinde handelt als Dienstherr…

  • Mondvertrag

    Der Mondvertrag ist ein 1979 verabschiedetes völkerrechtliches Übereinkommen über die Tätigkeiten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern. Er ergänzt für seine Vertragsparteien die allgemeinen Regeln des Weltraumrechts und bezeichnet den Mond und seine natürlichen Ressourcen als gemeinsames Erbe der Menschheit. Für eine künftig mögliche Ressourcenausbeutung sieht er die Errichtung einer internationalen Regelungsordnung vor….

  • |

    Unvereinbarkeitserklärung

    Unvereinbarkeitserklärung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der eine Norm für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wird, ohne sie sofort rückwirkend für nichtig zu erklären. Das Gericht kann ihre befristete Fortgeltung anordnen oder ihre Anwendung bis zu einer Neuregelung einschränken. Diese Rechtsfolge kommt insbesondere in Betracht, wenn sofortige Nichtigkeit ein noch verfassungsferneres Ergebnis, eine erhebliche…