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Anfechtungsklage

Anfechtungsklage: Die Anfechtungsklage ist die Klage auf Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts.

Gesetzliche Grundlage

Die maßgeblichen Regeln finden sich insbesondere in § 42 Abs. 1 VwGO.

Voraussetzungen und Bedeutung

Das Rechtsinstitut gehört zum Verwaltungsprozessrecht. Seine Voraussetzungen richten sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung und dem konkreten Rechtsschutzziel. Häufig bestehen Bezüge zu Verwaltungsakt, Widerspruch und Widerspruchsverfahren.

Beispiel

Ein Bürger wendet sich gegen eine belastende Behördenentscheidung oder verlangt eine bislang versagte Entscheidung.

Häufige Fragen

Welches Gericht ist zuständig?

Regelmäßig ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ist zuvor stets Widerspruch nötig?

Das hängt von Klageart und anwendbarem Bundes- oder Landesrecht ab.

Verwandte Begriffe

Verwaltungsgerichtsbarkeit, Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, Einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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