Steuerpflicht

Steuerpflicht bezeichnet die gesetzlich begründete Einbeziehung einer Person oder eines Sachverhalts in eine steuerliche Regelung. Sie kann sich auf die persönliche Zugehörigkeit zum Kreis der Betroffenen oder auf bestimmte steuerbare Einkünfte, Umsätze oder Vermögensvorgänge beziehen. Ob und in welchem Umfang Steuerpflicht besteht, bestimmt das jeweilige Steuergesetz; allgemeine Verfahrensregeln enthält die Abgabenordnung.

Persönliche und sachliche Steuerpflicht

Die persönliche Steuerpflicht beantwortet, welche Person einer Steuer unterliegt. Die sachliche Steuerpflicht betrifft den Gegenstand, an den das Gesetz die Besteuerung knüpft. Beide Voraussetzungen müssen nach dem jeweiligen Einzelsteuergesetz erfüllt sein.

Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Bei mehreren Steuerarten unterscheidet das Gesetz zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Im Einkommensteuerrecht ist etwa grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig, wer im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ohne diese Anknüpfung kann für bestimmte inländische Einkünfte eine beschränkte Steuerpflicht bestehen.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland ist regelmäßig unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Welche Einkünfte tatsächlich besteuert werden und wie hoch die Steuer ausfällt, ist eine weitere Frage.

Häufige Fragen

Führt Steuerpflicht immer zu einer Zahlung?

Nein. Freibeträge, Verluste, Befreiungen oder bereits geleistete Vorauszahlungen können dazu führen, dass keine verbleibende Zahlung entsteht.

Wer ist bei bestehender Steuerpflicht beteiligt?

Betroffener ist der Steuerpflichtige. Zahlungspflichtig ist der Steuerschuldner; beide Rollen fallen häufig, aber nicht zwingend zusammen.

Verwandte Begriffe

Steuerrecht, Steuerpflichtiger, Steuerschuldner, Steuertatbestand, Steueranspruch

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