Sonderausgaben

Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die das Einkommensteuergesetz ausnahmsweise zum Abzug zulässt. Sie mindern bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens die steuerliche Bemessungsgrundlage. Dazu gehören insbesondere Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, bestimmte Unterhaltsleistungen, Spenden und unter gesetzlichen Voraussetzungen Kinderbetreuungskosten. Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind keine Sonderausgaben.

Arten

Das Gesetz unterscheidet allgemeine Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Für einzelne Positionen bestehen Höchstbeträge, Pauschalen oder besondere Nachweiserfordernisse.

Abgrenzung

Sonderausgaben beruhen grundsätzlich auf privater Lebensführung, werden aber aus sozial-, familien- oder förderpolitischen Gründen berücksichtigt. Beruflich oder betrieblich veranlasste Aufwendungen sind vorrangig Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Beispiel

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können im gesetzlichen Umfang als Vorsorgeaufwendungen abziehbar sein.

Häufige Fragen

Werden Sonderausgaben immer vollständig abgezogen?

Nein. Häufig gelten Höchstbeträge und besondere Voraussetzungen.

Was unterscheidet sie von außergewöhnlichen Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen setzen besondere zwangsläufige Aufwendungen voraus.

Verwandte Begriffe

Zu versteuerndes Einkommen, Vorsorgeaufwendungen, Spenden, außergewöhnliche Belastungen, Einkommensteuer

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