Sonderausgaben
Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die das Einkommensteuergesetz ausnahmsweise zum Abzug zulässt. Sie mindern bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens die steuerliche Bemessungsgrundlage. Dazu gehören insbesondere Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, bestimmte Unterhaltsleistungen, Spenden und unter gesetzlichen Voraussetzungen Kinderbetreuungskosten. Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind keine Sonderausgaben.
Arten
Das Gesetz unterscheidet allgemeine Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Für einzelne Positionen bestehen Höchstbeträge, Pauschalen oder besondere Nachweiserfordernisse.
Abgrenzung
Sonderausgaben beruhen grundsätzlich auf privater Lebensführung, werden aber aus sozial-, familien- oder förderpolitischen Gründen berücksichtigt. Beruflich oder betrieblich veranlasste Aufwendungen sind vorrangig Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Beispiel
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können im gesetzlichen Umfang als Vorsorgeaufwendungen abziehbar sein.
Häufige Fragen
Werden Sonderausgaben immer vollständig abgezogen?
Nein. Häufig gelten Höchstbeträge und besondere Voraussetzungen.
Was unterscheidet sie von außergewöhnlichen Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen setzen besondere zwangsläufige Aufwendungen voraus.
Verwandte Begriffe
Zu versteuerndes Einkommen, Vorsorgeaufwendungen, Spenden, außergewöhnliche Belastungen, Einkommensteuer
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