Steuer
Eine Steuer ist eine Geldleistung, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhebt, ohne dafür eine bestimmte Gegenleistung zu erbringen. Steuern werden allen auferlegt, bei denen der gesetzlich bestimmte Tatbestand erfüllt ist; die Einnahmeerzielung kann dabei Nebenzweck sein. Der Begriff ist in § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung gesetzlich definiert.
Merkmale einer Steuer
Steuern sind Geldleistungen, die nicht als Gegenleistung für eine besondere staatliche Leistung gezahlt werden. Damit unterscheiden sie sich vor allem von Gebühren und Beiträgen. Erhoben werden sie aufgrund eines Gesetzes durch Bund, Länder, Gemeinden oder andere steuerberechtigte Körperschaften.
Die Legaldefinition findet sich in § 3 AO. Einen thematischen Überblick bietet außerdem steuerrecht-faq.de.
Arten von Steuern
Steuern lassen sich unter anderem in Besitz-, Verkehrs- und Verbrauchsteuern einteilen. Beispiele sind Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und Energiesteuer. Nach dem Steuergläubiger wird außerdem zwischen Bundes-, Landes-, Gemeinschafts- und Gemeindesteuern unterschieden.
Beispiel
Wer steuerpflichtiges Einkommen erzielt, muss Einkommensteuer zahlen. Die Zahlung verschafft ihm keinen Anspruch auf eine individuell zurechenbare staatliche Leistung.
Häufige Fragen
Ist jede öffentliche Abgabe eine Steuer?
Nein. Zu den öffentlichen Abgaben gehören neben Steuern insbesondere Gebühren und Beiträge.
Wer muss eine Steuer zahlen?
Das bestimmt das jeweilige Steuergesetz. Maßgeblich sind insbesondere Steuerpflicht, Steuertatbestand und die Stellung als Steuerschuldner.
Verwandte Begriffe
Steuerrecht, Abgabenordnung (AO), Steuerpflichtiger, Gebühr, Beitrag, Steuerbescheid
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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