Säumniszuschlag

Ein Säumniszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung, die grundsätzlich entsteht, wenn eine fällige Steuer nicht rechtzeitig gezahlt wird. Er soll zur pünktlichen Zahlung anhalten und den Vorteil verspäteter Zahlung ausgleichen. Voraussetzungen und Höhe regelt § 240 der Abgabenordnung; regelmäßig entsteht der Zuschlag kraft Gesetzes.

Voraussetzungen

Erforderlich sind grundsätzlich eine festgesetzte und fällige Steuer sowie eine verspätete Zahlung. Für eine Säumnis von bis zu drei Tagen gilt regelmäßig eine Schonfrist, jedoch nicht bei Bar- oder Scheckzahlung.

Berechnung

Nach § 240 AO wird der Zuschlag für jeden angefangenen Monat der Säumnis auf den abgerundeten rückständigen Betrag berechnet.

Beispiel

Geht eine im Steuerbescheid verlangte Nachzahlung erst nach Fälligkeit und Schonfrist ein, können Säumniszuschläge entstehen.

Häufige Fragen

Ist Verschulden erforderlich?

Grundsätzlich nein.

Ist dies dasselbe wie ein Verspätungszuschlag?

Nein. Der Verspätungszuschlag betrifft eine verspätete Steuererklärung.

Verwandte Begriffe

Fälligkeit einer Steuer, Steuerbescheid, steuerliche Nebenleistungen, Vollstreckung, Stundung

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