Steuerpflichtiger

Steuerpflichtiger ist, wer nach den Steuergesetzen eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat oder eine Steuererklärung abgeben, Bücher führen oder andere steuerliche Pflichten erfüllen muss. Der Begriff ist damit weiter als der des Steuerschuldners und wird in § 33 der Abgabenordnung definiert.

Gesetzliche Bedeutung

Die Legaldefinition des § 33 AO erfasst verschiedene Rollen im Besteuerungsverfahren. Steuerpflichtiger kann daher auch sein, wer die eigentliche Steuer nicht aus eigenem Vermögen schuldet.

Rechte und Pflichten

Steuerpflichtige treffen insbesondere Anzeige-, Auskunfts-, Erklärungs- und Mitwirkungspflichten. Zugleich stehen ihnen Verfahrensrechte zu, etwa das Recht auf rechtliches Gehör und die Möglichkeit, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen.

Beispiel

Ein Arbeitgeber, der Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehält und an das Finanzamt abführt, ist insoweit Steuerpflichtiger. Steuerschuldner der Lohnsteuer ist grundsätzlich der Arbeitnehmer.

Häufige Fragen

Sind Steuerpflichtiger und Steuerschuldner identisch?

Nicht immer. Jeder Steuerschuldner ist Steuerpflichtiger, der Begriff des Steuerpflichtigen umfasst aber weitere Personen mit steuerrechtlichen Pflichten.

Wann beginnt die Stellung als Steuerpflichtiger?

Sie entsteht kraft Gesetzes, sobald eine der in § 33 AO oder in einem Einzelsteuergesetz geregelten Voraussetzungen erfüllt ist.

Verwandte Begriffe

Steuerpflicht, Steuerschuldner, Steuergläubiger, Steuererklärung, Steuerbescheid

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