Umgangsrecht

Das Umgangsrecht ist das Recht des Kindes auf persönlichen Kontakt mit jedem Elternteil und zugleich das Recht und die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind. Es besteht unabhängig davon, wem das Sorgerecht zusteht. Umfang und Ausgestaltung richten sich vorrangig nach dem Kindeswohl. Zum Umgang gehören persönliche Treffen, Übernachtungen und je nach Umständen auch telefonische oder digitale Kontakte. Eltern müssen alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt.

Regelung des Umgangs

Eltern sollen eine kindgerechte Vereinbarung treffen. Gelingt dies nicht, kann das Familiengericht Zeiten, Übergaben und weitere Einzelheiten regeln. Alter, Bindungen, Alltag, Entfernung und Wille des Kindes werden berücksichtigt.

Einschränkung und Ausschluss

Das Gericht darf den Umgang einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Ein längerfristiger Ausschluss setzt regelmäßig voraus, dass andernfalls das Kindeswohl gefährdet wäre. Auch begleiteter Umgang ist möglich.

Beispiel

Nach der Scheidung lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil. Mit dem anderen verbringt es jedes zweite Wochenende und einen Teil der Ferien.

Häufige Fragen

Hat das Kind selbst ein Umgangsrecht?

Ja. Das Gesetz stellt ausdrücklich auch das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil fest.

Können Großeltern Umgang verlangen?

Unter Voraussetzungen ja, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient.

Verwandte Begriffe

Sorgerecht, Kindeswohl, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Scheidung, Unterhalt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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