Unterhalt
Unterhalt ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, den Lebensbedarf eines anderen durch Geld, Pflege, Betreuung oder sonstige Leistungen zu sichern. Besonders bedeutsam ist der familienrechtliche Unterhalt zwischen Verwandten in gerader Linie, Ehegatten sowie Eltern und Kindern. Ein Anspruch setzt regelmäßig Bedürftigkeit des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Verpflichteten voraus. Art und Höhe richten sich nach dem konkreten Rechtsverhältnis, den Lebensverhältnissen und den gesetzlichen Rangregeln.
Arten des Unterhalts
Zu unterscheiden sind insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Elternunterhalt. Während der Betreuung eines minderjährigen Kindes leistet der betreuende Elternteil seinen Beitrag regelmäßig durch Pflege und Erziehung; der andere schuldet meist Barunterhalt.
Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit
Unterhalt erhält grundsätzlich nur, wer seinen Bedarf nicht selbst decken kann. Der Verpflichtete muss nur leisten, soweit sein eigener angemessener Lebensbedarf gewahrt bleibt. Für die Berechnung werden Einkommen, Abzüge, Selbstbehalt und gegebenenfalls der Rang mehrerer Berechtigter berücksichtigt.
Beispiel
Nach einer Scheidung lebt das minderjährige Kind bei der Mutter. Sie erbringt Betreuungsunterhalt; der Vater zahlt nach seinen Einkommensverhältnissen Barunterhalt.
Häufige Fragen
Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?
Nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa ab Auskunftsaufforderung, Verzug oder Rechtshängigkeit.
Endet Kindesunterhalt mit dem 18. Geburtstag?
Nein. Auch volljährige Kinder können während einer angemessenen Ausbildung unterhaltsberechtigt sein.
Verwandte Begriffe
Scheidung, Sorgerecht, Kindeswohl, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich.
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