Unterhalt

Unterhalt ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, den Lebensbedarf eines anderen durch Geld, Pflege, Betreuung oder sonstige Leistungen zu sichern. Besonders bedeutsam ist der familienrechtliche Unterhalt zwischen Verwandten in gerader Linie, Ehegatten sowie Eltern und Kindern. Ein Anspruch setzt regelmäßig Bedürftigkeit des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Verpflichteten voraus. Art und Höhe richten sich nach dem konkreten Rechtsverhältnis, den Lebensverhältnissen und den gesetzlichen Rangregeln.

Arten des Unterhalts

Zu unterscheiden sind insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Elternunterhalt. Während der Betreuung eines minderjährigen Kindes leistet der betreuende Elternteil seinen Beitrag regelmäßig durch Pflege und Erziehung; der andere schuldet meist Barunterhalt.

Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit

Unterhalt erhält grundsätzlich nur, wer seinen Bedarf nicht selbst decken kann. Der Verpflichtete muss nur leisten, soweit sein eigener angemessener Lebensbedarf gewahrt bleibt. Für die Berechnung werden Einkommen, Abzüge, Selbstbehalt und gegebenenfalls der Rang mehrerer Berechtigter berücksichtigt.

Beispiel

Nach einer Scheidung lebt das minderjährige Kind bei der Mutter. Sie erbringt Betreuungsunterhalt; der Vater zahlt nach seinen Einkommensverhältnissen Barunterhalt.

Häufige Fragen

Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?

Nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa ab Auskunftsaufforderung, Verzug oder Rechtshängigkeit.

Endet Kindesunterhalt mit dem 18. Geburtstag?

Nein. Auch volljährige Kinder können während einer angemessenen Ausbildung unterhaltsberechtigt sein.

Verwandte Begriffe

Scheidung, Sorgerecht, Kindeswohl, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich.

Weitere familienrechtliche Informationen bietet info-familienrecht.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Verkehrssicherungspflicht

    Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, zumutbare Maßnahmen zum Schutz anderer vor vorhersehbaren Schäden zu treffen. Vollständige Gefahrlosigkeit wird nicht verlangt; geschützt wird vor Risiken, mit denen ein verständiger Nutzer nicht ohne Weiteres rechnen muss. Inhalt und Umfang hängen von Gefahrenwahrscheinlichkeit, möglicher Schadensschwere, Verkehrserwartung und Zumutbarkeit ab. Pflichtverletzungen können Schadensersatz- und…

  • Ehefähigkeit

    Die Ehefähigkeit bezeichnet die rechtliche Fähigkeit eines Menschen, wirksam eine Ehe einzugehen. Nach deutschem Recht setzt sie grundsätzlich Volljährigkeit voraus. Eine Ehe darf daher nicht vor Eintritt der Volljährigkeit geschlossen werden. Die Ehefähigkeit ist von Eheverboten zu unterscheiden: Auch ein volljähriger Mensch kann an einer Eheschließung gehindert sein, etwa weil bereits eine Ehe besteht oder…

  • |

    Verfügungsanspruch

    Verfügungsanspruch ist das materielle Recht, das durch eine einstweilige Verfügung vorläufig gesichert oder geregelt werden soll. Er kann etwa auf Unterlassung, Herausgabe, Duldung oder eine vorläufige Regelung gerichtet sein. Der Antragsteller muss die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dieses Anspruchs schlüssig darlegen und glaubhaft machen. Der Verfügungsanspruch beantwortet, ob überhaupt eine schutzfähige Rechtsposition besteht; davon getrennt…

  • |

    Grober Behandlungsfehler

    Ein grober Behandlungsfehler ist ein objektiv schwerwiegender Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse, der aus fachlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Die Bewertung erfolgt durch das Gericht auf Grundlage medizinischer Sachverständigengutachten. Entscheidend ist nicht persönliches Verschulden, sondern Gewicht und Unverständlichkeit des fachlichen Fehlers. Rechtliche…

  • | |

    Kinderzuschlag

    Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Familienleistung nach § 6a Bundeskindergeldgesetz für Eltern, die ihren eigenen Bedarf grundsätzlich decken können, deren Einkommen aber zusammen mit Kindergeld nicht für den Bedarf ihrer unverheirateten, im Haushalt lebenden Kinder ausreicht. Er soll Hilfebedürftigkeit nach dem Grundsicherungsrecht vermeiden. Anspruch, Höhe und Dauer hängen insbesondere von Einkommen, Vermögen, Wohnkosten, Familienzusammensetzung und…

  • Unterhaltspflicht

    Eine Unterhaltspflicht ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, den Lebensbedarf eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Im Familienrecht bestehen Unterhaltspflichten insbesondere zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Ehegatten während der Ehe, Trennung und unter besonderen Voraussetzungen nach der Scheidung. Ein Anspruch setzt regelmäßig Bedürftigkeit des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Pflichtigen voraus. Art,…