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Scheidung

Die Scheidung ist die gerichtliche Auflösung einer bestehenden Ehe für die Zukunft. Sie erfolgt in Deutschland ausschließlich durch Beschluss des Familiengerichts und setzt grundsätzlich voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Als gescheitert gilt sie, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und ihre Wiederherstellung nicht erwartet werden kann. Regelmäßig müssen die Ehegatten zuvor mindestens ein Jahr getrennt leben; in besonderen Härtefällen ist eine frühere Scheidung möglich.

Voraussetzungen

Nach Ablauf des Trennungsjahres wird das Scheitern vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der andere zustimmt. Nach dreijähriger Trennung wird das Scheitern grundsätzlich auch ohne Zustimmung unwiderlegbar vermutet. Maßgeblich sind die §§ 1565 ff. BGB.

Scheidungsverfahren und Folgesachen

Der Scheidungsantrag muss durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Häufig wird zugleich über Versorgungsausgleich und auf Antrag über Unterhalt, Zugewinn, Wohnung oder Sorge entschieden. Weitere Informationen bietet info-familienrecht.de.

Beispiel

Die Ehegatten führen seit mehr als einem Jahr getrennte Haushalte und wollen beide nicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft zurückkehren. Stimmen beide der Scheidung zu, wird das Scheitern der Ehe vermutet.

Häufige Fragen

Ist eine Scheidung ohne Gericht möglich?

Nein. Eine Ehe wird nur durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung geschieden.

Braucht jeder Ehegatte einen Anwalt?

Der Antragsteller benötigt einen Anwalt. Der andere Ehegatte braucht nicht zwingend einen eigenen, wenn er nur zustimmt und keine eigenen Anträge stellt.

Verwandte Begriffe

Trennungsjahr, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Unterhalt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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