Unmittelbares Ansetzen

Unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung die Schwelle zum „Jetzt geht es los“ überschreitet und ohne wesentliche Zwischenakte zur Tatbestandsverwirklichung ansetzt. Das Verhalten muss das geschützte Rechtsgut bereits konkret gefährden oder unmittelbar in die tatbestandliche Handlung einmünden. Der Zeitpunkt grenzt den grundsätzlich straflosen Vorbereitungsbereich vom strafbaren Versuch ab und wird anhand des Tatplans sowie der räumlich-zeitlichen Nähe zur Vollendung bestimmt.

Rechtliche Einordnung

Das unmittelbare Ansetzen ist nach § 22 StGB neben dem Tatentschluss die objektive Voraussetzung des Versuchs. Die Beurteilung verbindet subjektive Tätervorstellung und objektive Gefahrennähe.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Zu fragen ist, ob aus Tätersicht noch wesentliche selbstständige Zwischenschritte erforderlich sind. Bei mittelbarer Täterschaft, Mittäterschaft und Distanzdelikten gelten fallbezogene Konkretisierungen.

Rechtsfolge

Mit dem unmittelbaren Ansetzen beginnt die Versuchsstrafbarkeit. Zugleich eröffnet sich grundsätzlich die Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts.

Beispiel

Ein Einbrecher setzt den Dietrich bereits am Schloss der fremden Wohnungstür an. Nach seinem Plan soll das Öffnen unmittelbar den Zugriff auf die Beute ermöglichen; die Versuchsschwelle ist regelmäßig überschritten.

Häufige Fragen

Ist Vorbereitung immer straflos?

Grundsätzlich ja, soweit das Gesetz nicht einzelne Vorbereitungshandlungen selbstständig unter Strafe stellt.

Muss das Opfer schon gefährdet sein?

Eine konkrete Gefährdung ist ein starkes Kriterium, aber nicht stets zwingend; auch das unmittelbare Einmünden in die Tatbestandsverwirklichung kann genügen.

Entscheidet allein der Tatplan?

Nein. Der Tatplan ist maßgeblich, wird aber mit objektiver Nähe und Gefährdung verbunden.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Versuch, Vorsatz, Rücktritt vom Versuch. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten strafrecht-faq.de und das Strafgesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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