Strafvereitelung

Strafvereitelung ist das absichtliche oder wissentliche vollständige oder teilweise Verhindern, dass ein anderer wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.

Rechtliche Bedeutung

§ 258 StGB erfasst Verfolgungs- und Vollstreckungsvereitelung. Strafverteidigerhandeln innerhalb zulässiger Berufsausübung ist nicht tatbestandsmäßig; Selbstbegünstigung und Angehörigenprivileg sind besonders geregelt.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Der Täter versteckt gezielt ein entscheidendes Beweismittel, damit ein anderer nicht verurteilt werden kann.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Strafvereitelung?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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