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Untersuchungshaft

Untersuchungshaft ist die Freiheitsentziehung eines Beschuldigten vor einer rechtskräftigen Verurteilung zur Sicherung des Strafverfahrens. Sie setzt einen dringenden Tatverdacht, einen gesetzlichen Haftgrund und Verhältnismäßigkeit voraus. Wegen des hohen Eingriffs in das Grundrecht auf Freiheit entscheidet grundsätzlich ein Richter durch Haftbefehl. Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe und muss so kurz wie möglich dauern.

Voraussetzungen

Nach §§ 112 ff. StPO sind insbesondere dringender Tatverdacht und ein Haftgrund nötig. Typische Haftgründe sind Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und bei bestimmten schweren Taten Wiederholungsgefahr.

Haftbefehl und Kontrolle

Über die Haft entscheidet ein Gericht. Der Beschuldigte ist unverzüglich vorzuführen und kann Haftprüfung oder Haftbeschwerde beantragen.

Beispiel

Bei konkreter Fluchtgefahr kann das Gericht gegen einen dringend tatverdächtigen Beschuldigten Haftbefehl erlassen.

Häufige Fragen

Gibt es mildere Mittel?

Ja. Auflagen wie Meldepflichten oder Sicherheitsleistung können Untersuchungshaft ersetzen, wenn sie ausreichen.

Ist Untersuchungshaft eine Strafe?

Nein. Sie dient ausschließlich der Verfahrenssicherung.

Verwandte Begriffe

Beschuldigter, Ermittlungsverfahren, Strafprozessrecht, Verhältnismäßigkeitsprinzip

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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