Jugendstrafverfahren
Das Jugendstrafverfahren ist das Strafverfahren gegen Jugendliche und, bei Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes, gegen Heranwachsende. Es folgt grundsätzlich der Strafprozessordnung, wird aber durch zahlreiche Sonderregeln des JGG geprägt. Im Mittelpunkt stehen Persönlichkeit, Reife, Lebensumstände und Erziehungsbedarf des Beschuldigten. Das Verfahren soll zügig, verständlich und erzieherisch sinnvoll gestaltet werden, ohne die rechtsstaatlichen Verfahrensrechte des jungen Beschuldigten einzuschränken.
Rechtliche Einordnung
Besonderheiten betreffen unter anderem Zuständigkeiten, Jugendgerichtshilfe, Öffentlichkeit, Rechtsfolgen und die Beteiligung der Erziehungsberechtigten.
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Beispiel
Vor der Hauptverhandlung berichtet die Jugendgerichtshilfe über die persönliche und soziale Situation des Angeklagten.
Häufige Fragen
Welche Gesetze gelten im Jugendstrafverfahren?
Es gelten vor allem JGG und StPO, wobei das JGG zahlreiche Sonderregelungen enthält.
Was ist das zentrale Leitprinzip?
Die Reaktion soll sich am Erziehungsgedanken und am Entwicklungsstand des jungen Beschuldigten orientieren.
Verwandte Begriffe
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.