Sachbeschädigung

Sachbeschädigung ist das rechtswidrige Beschädigen oder Zerstören einer fremden Sache oder die unbefugte erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung ihres Erscheinungsbilds. Der Begriff bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form strafbaren Verhaltens und ist von verwandten Straftatbeständen sorgfältig abzugrenzen. Für die Strafbarkeit müssen die objektiven und subjektiven Merkmale sowie Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen sind gegebenenfalls gesondert zu prüfen.

Rechtliche Bedeutung

§ 303 StGB schützt das Eigentum an Sachen. Beschädigung setzt eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Substanz oder bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit voraus; die Tat wird häufig nur auf Antrag verfolgt.

Voraussetzungen und Folgen

undefined

Beispiel

Der Täter zerkratzt vorsätzlich den Lack eines fremden Fahrzeugs.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Sachbeschädigung?

Erforderlich sind die im jeweiligen Straftatbestand genannten objektiven und subjektiven Merkmale sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld.

Ist auch der Versuch strafbar?

Das richtet sich nach der gesetzlichen Einordnung als Verbrechen oder Vergehen und danach, ob das Gesetz die Versuchsstrafbarkeit ausdrücklich anordnet.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Strafantrag, Verbrechen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Notwendige Verteidigung

    Notwendige Verteidigung liegt vor, wenn ein Strafverfahren wegen seiner Schwere, Schwierigkeit oder besonderen Lage des Beschuldigten nicht ohne Verteidiger durchgeführt werden darf. Der Begriff gehört zum Strafrecht oder Strafprozessrecht und bestimmt die Einordnung einer Tat, die Stellung eines Beteiligten oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach den einschlägigen Strafgesetzen. Rechtsprechung…

  • Bewährung

    Bewährung bedeutet im Strafrecht regelmäßig, dass die Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe ausgesetzt wird. Der Verurteilte bleibt auf freiem Fuß, muss sich aber während einer gerichtlich bestimmten Bewährungszeit bewähren. Das Gericht erwartet, dass er künftig auch ohne Strafvollzug keine Straftaten mehr begeht. Es kann Auflagen und Weisungen erteilen sowie einen Bewährungshelfer bestellen. Verläuft die Bewährungszeit erfolgreich,…

  • Diversion im Jugendstrafrecht

    Diversion im Jugendstrafrecht bezeichnet die informelle Erledigung eines Strafverfahrens ohne förmliche Verurteilung. Bei weniger schweren Straftaten kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht von der Verfolgung absehen, wenn erzieherische Maßnahmen ausreichen. Die Diversion soll Stigmatisierung vermeiden und eine schnelle, angemessene Reaktion ermöglichen. Sie setzt regelmäßig Verantwortungsübernahme und eine günstige Prognose voraus. Rechtliche Bedeutung Die Möglichkeiten ergeben…

  • |

    Zäsurwirkung

    Zäsurwirkung bezeichnet die zeitliche Trennwirkung einer früheren strafgerichtlichen Verurteilung für die Gesamtstrafenbildung. Taten, die vor dieser Entscheidung begangen wurden, können bei erfüllten weiteren Voraussetzungen mit der früheren Strafe zusammengeführt werden; spätere Taten grundsätzlich nicht. Maßgeblich ist regelmäßig das Datum des ersten Urteils, in dem die zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten. Die Zäsur…

  • Bewährungsauflage

    Bewährungsauflage ist eine Verpflichtung, die das Gericht einem Verurteilten bei Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung auferlegen kann. Der Begriff gehört zum Strafrecht und beeinflusst Rechtsfolgen, Vollstreckung oder die Behandlung junger Täter. Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung. Seine Anwendung muss schuldangemessen, verhältnismäßig und am Einzelfall orientiert sein. Die…

  • Direkter Vorsatz

    Direkter Vorsatz bezeichnet das sichere Wissen des Täters, dass er den gesetzlichen Tatbestand verwirklichen wird. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die…