Bildmarke
Bildmarke Eine Bildmarke ist eine Marke, die aus einer grafischen Darstellung ohne schutzprägende Wortbestandteile besteht. Dazu können Logos, Symbole, Figuren oder abstrakte Gestaltungen gehören. Schutzgegenstand ist die konkret eingetragene Darstellung. Für die Eintragung muss das Zeichen unterscheidungskräftig sein und darf keinen absoluten Schutzhindernissen unterliegen. Die Verletzungsprüfung berücksichtigt insbesondere die bildliche Ähnlichkeit.
Rechtliche Einordnung
Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.
Beispiel
Ein charakteristisches grafisches Symbol wird als Bildmarke für Sportartikel registriert.
Häufige Fragen
Wie entsteht der Schutz?
Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.
Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?
Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.