Verwechslungsgefahr

Verwechslungsgefahr Verwechslungsgefahr liegt im Markenrecht vor, wenn das Publikum annehmen könnte, dass mit ähnlichen Zeichen gekennzeichnete Waren oder Dienstleistungen aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen. Beurteilt werden Zeichenähnlichkeit, Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit und Kennzeichnungskraft der älteren Marke in einer Wechselwirkung. Auch gedankliches Inverbindungbringen kann rechtlich relevant sein.

Rechtliche Einordnung

Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.

Beispiel

Zwei nahezu gleich klingende Marken werden für identische Getränke verwendet.

Häufige Fragen

Wie entsteht der Schutz?

Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.

Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?

Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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